Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Deutsche Gründlichkeit oder einfache Einnahmequelle?
Wohnen Ein Wasserzählertausch erfolgt in Mietwohnungen recht häufig. Die Notwendigkeit ist umstritten
Alle fünf bis sechs Jahre müssen die Wasserzähler in deutschen Mietwohnungen ausgetauscht werden. Der Aufwand sei allerdings übertrieben und verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Das beklagt zumindest der Mieterschutzbund e.v.
Das deutsche Eichrecht ist sehr genau und schreibt den Austausch der Zähler in den Wohnungen gesetzlich vor. Doch ist das wirklich nötig? Immerhin entstehen bei jedem Zählerwechsel geschätzte Kosten von rund 120 Euro für den Mieter. Dazu sagt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund: „Wir stehen einem Austausch von Wasserzählern in diesem Abstand kritisch gegenüber, denn in der Regel arbeiten die Zähler auch über viele weitere Jahre hinweg noch sehr genau und müssten nicht so früh entsorgt werden. Selbst kleine Abweichungen kämen den Mietern günstiger als ein neuer Wasserzähler.“
Deutschland ist Europameister. Zumindest was die Kürze der Nutzungsdauer von Wasserzählern angeht. Diese liegt bei 7,7 Jahren im Durchschnitt. Damit steht die Bundesrepublik an erster Stelle vor Großbritannien, wo die Dauer bei 13,5 Jahren liegt. In Frankreich wird sogar nur alle 18,6 Jahre ein Austausch vorgenommen. „Einige europäische Länder haben gar keine Eichfristen“so Deese. „Allerdings würde es schon reichen, wenn Deutschland die Fristen großzügiger gestalten würde. Einer Studie zufolge können somit und 500 Millionen Euro jährlich gespart werden.“
Interessant ist ebenfalls, dass beispielsweise Heizkostenverteiler aus technischen Gründen gar nicht geeicht werden können und es somit auch keine Eichpflicht dafür gibt. Die Kosten für falsch abgelesene Daten sind allerdings deutlich höher als bei einer etwaigen ungenauen Wasseruhr.
„Wir stehen einem Aus tausch von Wasserzählern in diesem Abstand kritisch gegenüber.“
Der Vermieter entscheidet, ob in den Wohnungen ein Wasserzähler in stalliert wird. Bei Neubauten sieht es etwas anders aus, hier kann es je nach Bundesland Pflicht sein. Mieter können nicht darauf bestehen, dass ein Wasserzähler in der Woh nung vorhanden ist. „Entscheidet sich der Vermieter für den Einbau, muss der Mieter das hinnehmen, da es sich um eine Modernisierungs maßnahme handelt, die helfen kann, Wasser zu sparen“erklärt Claus O. Deese. „Elf Prozent der Kosten können dafür auf die Miete im Jahr aufgeschlagen werden.“Die Was serzähler müssen vor dem Einbau laut Mess und Eichgesetz geeicht und alle fünf Jahre (Warmwasser) bzw. alle sechs Jahre (Kaltwasser) ausgetauscht werden.
Claus O. Deese, Mieterschutzbund e.v.
pm