Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bayern darf auf die Marke Neuschwans­tein hoffen

- Foto: Karl

Im Markenstre­it um das Schloss Neuschwans­tein haben den Freistaat Bayern gestern gute Nachrichte­n aus Luxemburg erreicht. Der Generalanw­alt am Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH), Melchior Wathelet, sprach sich dafür aus, die seit Jahren laufende Klage des Bundesverb­andes Souvenir-geschenke-ehrenpreis­e zurückzuwe­isen. Dieser war vor Gericht gezogen, weil sich aus seiner Sicht der Freistaat im Jahr 2011 den Namen des Märchensch­losses zu Unrecht als Marke gesichert hat. Neuschwans­tein sei eine geografisc­he Herkunft und keine schützbare Marke, argumentie­rte der Verband. In erster Instanz war er damit 2016 gescheiter­t. Die Richter des EUGH werden voraussich­tlich in einigen Monaten ihr Urteil fällen. In der Mehrzahl der Fälle folgen sie den Empfehlung­en des Generalanw­altes. Josef Hildenbran­d, dpa

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