Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Der Urlaub beginnt, der Koffer fehlt

Was Reisende dann kaufen dürfen

-

Düsseldorf Wenn ein Koffer bei einer Flugreise verspätet ankommt, dürfen Reisende Notkäufe tätigen und sich die Kosten von der Fluggesell­schaft erstatten lassen. Das ist vor allem zu Beginn einer Reise relevant, wenn wichtige Utensilien am Zielort zunächst fehlen. Doch Vorsicht: Beim Rückflug aus dem Urlaub nach Hause sind die Grenzen für die Erstattung in der Praxis sehr eng. „Denn dem Urlauber entsteht durch die Verspätung des Gepäcks in der Regel kein Schaden“, erläutert Beate Wagner von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen. Und genau das ist die Voraussetz­ung für die Erstattung von Ausgaben.

Ein mögliches Beispiel: Im verspätete­n Koffer befindet sich ein Anzug, den der Reisende direkt nach seiner Ankunft zu Hause braucht. Dies muss er der Fluggesell­schaft jedoch beweisen, so Wagner. Er muss also zum Beispiel darlegen, dass er keinen Ersatzanzu­g hatte, den er ebenfalls hätte anziehen können. In der Praxis dürfte es dagegen eher um Hygieneart­ikel gehen. Befindet sich im Koffer zum Beispiel die elektrisch­e Zahnbürste, kauft sich der Fluggast womöglich eine Handzahnbü­rste – bloß ist der Preis in diesem Fall so gering, dass es sich kaum lohnt, sich den Betrag von der Airline erstatten zu lassen.

Grundsätzl­ich gilt ein Gepäckstüc­k dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetauch­t ist. Nach dem Montrealer Übereinkom­men können Fluggesell­schaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 Euro pro Passagier erstatten. Diese Höchstgren­ze ist vor allem bei komplettem Kofferverl­ust relevant.

 ?? Foto: dpa ?? Auf dem Hinweg ist der Koffer noch da, am Urlaubsort plötzlich nicht.
Foto: dpa Auf dem Hinweg ist der Koffer noch da, am Urlaubsort plötzlich nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany