Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Vom Treuebonus zur Kostenfalle
Telefontarif O2 lockt Kunden mit einem Rabatt, der bei einer Kündigung aber gestrichen wird
Augsburg Viele Mobilfunkkunden von O2 sind verwundert: Erst verspricht ihnen der Konzern einen Treuerabatt, wenn sie ihren Vertrag um 24 Monate verlängern. Aber sobald sie diesen V er längerungsv ertrag kündigen, ist die Vergünstigung sofort weg. Und das nicht nur bei Kunden, die frühzeitig kündigen, um den Termin nicht zu verpassen. Auch bei einer fristgerechten Kündigung zum Vertragsende sind die letzten drei Monate Preisnachlass futsch.
Diese Regelung bestätigte die O 2- mutter gesellschaft Telefónica auf Anfrage. Demnach hat O2 im Dezember 2017 damit begonnen, seinen Bestands kunden im Zuge einer Vertrags verlängerung einen Treuerabatt einzuräumen. Die Formulierung laute: „Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens aber nach 24 Monaten.“
Unter Marktbeobachtern sorgt die Neuregelung für Aufsehen. Denn bislang war es üblich, dass Mobilfunkfirmen eine Ermäßigung auf die Grundgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit einräumten – oder auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten, zum Beispiel die ersten sechs Monate der Laufzeit. Aber sie knüpfen ihn nicht an die Bedingung, dass ein Kunde nicht kündigt. Bei O 2 ist das nun anders. In B log-bei trägen wird von einer„ Min de st nicht kündigungszeit“und„ ehe reinem Grund, den Vertrag gar nicht erst zu verlängern“gesprochen.
Ein Beispiel: Der Treuerabatt beträgt 10 Euro auf die Grundgebühr von 30 Euro. Kündigt jemand nach 12 von 24 Monaten, zahlt er 120 Euro mehr als mit dem Rabatt. Steigt er fristgerecht 3 Monate vor Laufzeitende aus dem Vertrag aus, um zu einem O2-konkurrenten wechseln zu können, gehen immer noch 30 Euro verloren. „Wie man es auch dreht – mehr zahlen müssen Kunden zum Vertragsende auf jeden Fall“, sagt Rita Deutschbein vom Telekommunikationsportal Teltarif.de. Bei Verbraucherschützern ist O2 erst kürzlich negativ aufgefallen, weil es viele Beschwerden über eine mangelnde Erreichbarkeit des Kundenservices gab.
Laut Telefónica gilt die neue Regelung nur für Bestandskunden, denen der Treuerabatt seit Dezember 2017 eingeräumt wurde und die kündigen. „Alle anderen Rabatte bleiben wie gewohnt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen – auch nach einer Kündigung“, sagte eine Unternehmens sprecherin. Die Information der Bestands kunden erfolge auf unterschiedlichen Wegen: im Gespräch über die Vertrags verlängerung, in einer Tarifb es tätigungs- mail und im Falle einer Kündigung im Kündigungsb es tätigungs schreiben.
Besteht beim Kunden zum Zeitpunkt seiner Vertrags verlängerung „Transparenz“über die Bedingungen, zu denen der Treuerabatt gewährt wird, sei die Vertragsklausel rechtlich nicht zu beanstanden – „auch wenn sie manchem Verbraucher wie eine Strafe für eine Kündigung vorkommen mag“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Rechtlich ist zu klären, ob dem Kunden vor Vertragsabschluss transparent gemacht wurde, um welchen Rabatt für welchen Zeitraum es sich handelt und dass der Rabatt bei einer Kündigung entfällt“, sagt Juristin Kathrin Körber. Dies hänge vom Einzelfall ab. Ein Hinweis auf die Rabattregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus.
Sich einen Überblick über den Vertragsinhalt zu verschaffen, ist der Verbraucherzentrale zufolge aber Aufgabe des Kunden. „Wer etwa unterwegs am Handy einem Vertragsangebot zustimmt, ohne dem Anrufer richtig zugehört zu haben, kann keine Einwände gegen überraschende Vertragsinhalte erheben“, so Körber.