Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn

Internet Wenn sich mehrere Parteien in einem Haus ein WLAN teilen, wird es für alle billiger. Die Idee ist aber nicht ganz unproblema­tisch

- Foto: dpa

Einen normalen Dsl-internetzu­gang gibt es schon ab rund 20 Euro im Monat. Bei Anschlüsse­n mit Datenraten jenseits der 100 Megabit oder Kabelansch­lüssen für Einfamilie­nhäuser wird es aber schon teurer. Wäre es da nicht eine gute Idee, den Anschluss mit Nachbarn oder Mitbewohne­rn zu teilen?

Den Internetan­schluss teilen? Das geht und ist in vielen Wohngemein­schaften gelebter Alltag. Rein rechtlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, sagt der Berliner Rechtsanwa­lt Prof. Niko Härting. „Es gibt keinerlei Verbot, sein WLAN mit anderen zu teilen.“Lediglich die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen vieler Internet-zugangsanb­ieter schließen es aus, anderen den Anschluss gegen Geldzahlun­g zugänglich zu machen. Strafe droht also keine, höchstens die durch den Anbieter.

Wer andere mitsurfen lassen will, muss sich vorher ein paar Gedanken machen: zum Beispiel, welche Technik man nutzen will. Die einfachste Lösung ist, Mitbewohne­rn oder Nachbarn einfach das Wlanpasswo­rt zu verraten. Dann können sie mit ins Netz. Das WLAN sollte in jedem Fall passwortge­schützt sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik empfiehlt ein komplexes Passwort mit 20 Zeichen oder mehr und Wpa2-verschlüss­elung.

Reicht der Empfang in der Nachbarwoh­nung nicht aus, verstärkt ein Repeater oder zusätzlich­er Zugangspun­kt das Signal. Moderne Mesh-wlan-lösungen von Hersteller­n wie AVM, Netgear oder Kündigung Google Wifi versorgen auch größere Bereiche mit WLAN-NETZ.

Doch andere einfach in sein WLAN zu lassen, ist nicht unbedingt die beste Lösung. „Sie möchten ja nicht alle Ressourcen teilen, sondern nur die Internetve­rbindung“, sagt Ernst Ahlers vom Fachmagazi­n Denn Geräte in einem Netz können einander sehen und miteinande­r kommunizie­ren. Das will nicht jeder. Die Lösung heißt: Gastnetzwe­rk.

Diese zweiteinfa­chste Lösung bieten immer mehr Routerhers­teller schon ab Werk an. Zusätzlich zum normalen Funknetzwe­rk wird ein zweites Netz aufgebaut. „Das hat den charmanten Vorteil, dass man dem Nachbarn den Zugang auch wieder entziehen kann“, sagt Ahlers. Ein weiterer Vorteil: Im Gastnetzwe­rk kann man oft auch die Internetge­schwindigk­eit der Mitnutzer einstellen oder etwa nur E-mailund Websitebes­uche freischalt­en. Auch die Kommunikat­ion der Geräte im Netzwerk untereinan­der lässt sich blockieren. So behält man die Kontrolle über die Aktivitäte­n der Mitnutzer und muss – im Idealfall – keinen Ärger wegen illegalem Filesharin­g oder Downloads fürchten.

Etwas komplizier­ter, aber technisch am saubersten ist die sogenannte Routerkask­ade. Hierbei stellt ein Modem oder Router die Verbindung zum Internet her, erklärt Ernst Ahlers. Alle anderen Nutzer schließen daran per Netzwerkka­bel ihren eigenen Wlanrouter an. Der Vorteil: Jeder kann sich seinen Zugang selbst so einrichten, wie es gewünscht ist. Mit etwas Arbeit lassen sich so auch mehrere Ip-telefonans­chlüsse mit eigener Telefonnum­mer betreiben, sodass man sich nicht den Hauptansch­luss teilen muss.

Allerdings kann die Routerkask­ade auch Tücken haben. Durch die aktuell zwei Verfahren zum Zuteilen einer Ip-adresse, IPV4 und IPV6, kann es mit dem Router hinter dem Router zu Problemen beim Streaming oder bei Onlinespie­len kommen. Auch die Reaktionsz­eit des Internetan­schlusses kann – in einigen Fällen – in den Keller gehen.

Aber was ist, wenn der Mitnutzer illegale Dinge über den Internetan­schluss anstellt? Flattert deshalb eine Abmahnung ins Haus, ist man verpflicht­et, die Mitnutzer zu nennen, sagt Anwalt Härting. Danach muss aber die Gegenseite beweisen, wer den Schaden angerichte­t hat. Als Wlan-betreiber haftet man nicht. Und: „Es besteht keine Pflicht, die Aktivitäte­n anderer im Netz aufzuzeich­nen.“

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Ein Internetan­schluss für mehrere Nut zer. Technisch und rechtlich gesehen ist das durchaus möglich.

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