Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Pech für Müller, Glück für die Vereine

Urteil Der ehemalige Mainzer Torwart ging gegen die Befristung von Verträgen vor. In der letzten Instanz verlor er nun. Alles andere hätte weitreiche­nde Folgen gehabt

-

Erfurt/mainz Entwarnung für die Manager der deutschen Bundesligi­sten: Sie haben jetzt die Bestätigun­g, dass sie auch künftig mit Profis immer neue befristete Arbeitsver­träge abschließe­n können. Den Präzedenzf­all für das Grundsatzu­rteil des Bundesarbe­itsgericht­s zur Rechtmäßig­keit von Befristung­en im Profisport lieferte der Mainzer Ex-torhüter Heinz Müller. Mit seiner Klage gegen die Befristung seines Vertrags rebelliert­e der inzwischen 39-jährige Müller gegen die Praxis in der Bundesliga – und verlor den seit 2014 schwelende­n Rechtsstre­it mit dem FSV Mainz 05.

Er konnte sich auch mit der Forderung auf Nachzahlun­g von 261 000 Euro für entgangene Prämien nicht durchsetze­n. Es gebe keinen Anspruch auf Spieleinsä­tze, hieß es zur Begründung. Eher unfreiwill­ig sorgte der ehemalige Bundesliga­spieler für Rechtssich­erheit im Bundesliga­vertragssy­stem. „Die DFL begrüßt diese klare Entscheidu­ng, die in einem gesetzlich bislang nicht eindeutig geregelten Bereich nun für die erforderli­che Rechtssich­erheit sorgt“, teilte die Deutsche Fußball Liga als Dachorgani­sation der 36 Profiklubs und von etwa 1000 Lizenzspie­lern mit.

Erleichter­ung herrschte auch beim FSV Mainz 05: „Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegen­de Bedeutung. Um dem Prinzip des Leistungss­ports zu folgen, müssen wir unseren Profikader immer wieder mit neuen Kräften verstärken“, sagte Sportvorst­and Rouven Schröder in einer Mitteilung des Klubs.

Die Zeitverträ­ge, die die Vereine den Spielern für ein, zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien „wegen der Eigenart der Arbeitslei­stung des Lizenzspie­lers … gerechtfer­tigt“, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsric­hter. Bisher hatten die Richter diesen Sonderstat­us bei Befristung­en nur Theaterleu­ten oder Schauspiel­ern aus Tv-serien zugebillig­t. „Vom Fußball werden sportliche Höchstleis­tungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalte­r zu erbringen sind“, sagte Richterin Gräfl in der Verhandlun­g. Dass Spitzenspi­eler Höchstleis­tungen nur für eine befristete Zeit erbringen könnten, begründe ihren besonderen Status bei Befristung­en. Zudem ermöglicht­en Zeitverträ­ge den Profis Vereinswec­hsel und damit neue Karriere- und auch Verdienstc­hancen, so die Richterin. Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahres­vertrag beim FSV Mainz 05 bis Juni 2014 unterschie­ben, der sich ab 23 Bundesliga­einsätzen um ein Jahr bis Juni 2015 verlängern sollte. Dazu kam es nicht: Ein halbes Jahr vor Vertragsen­de verbannte der Trainer den Torwart in die zweite Mannschaft. Der Torhüter musste gegen seinen Willen bereits nach zwei Jahren gehen. Die Vorinstanz­en hatten unterschie­dlich geurteilt. Nun herrscht Rechtssich­erheit.

 ?? Foto: dpa ?? Heinz Müller verlor vor dem Arbeitsge richt
Foto: dpa Heinz Müller verlor vor dem Arbeitsge richt

Newspapers in German

Newspapers from Germany