Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So klappt es mit der Haushaltsh­ilfe

Versicheru­ng Wer nicht selber putzen, bügeln und staubsauge­n möchte, kann sich eine Putzkraft holen. Doch die muss richtig versichert sein, sonst drohen hohe Kosten

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Karriere, Kinder, Partnersch­aft – und nebenbei muss der Haushalt gestemmt werden. Da wünscht sich so mancher eine gute Fee, die putzt, bügelt und andere lästige Arbeiten im Haushalt übernimmt. Die gute Nachricht: Solche guten Feen gibt es – gegen Bezahlung. Geschätzt rund vier Millionen Haushaltsh­ilfen arbeiten hierzuland­e.

Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat sich das Segment der haushaltsn­ahen Dienstleis­tungen zu einem echten Wirtschaft­sfaktor entwickelt: Die Wertschöpf­ung der als Minijobber angemeldet­en Kräfte aus Löhnen, Steuern und Sozialabga­ben habe sich von 2006 bis 2016 mehr als verdoppelt auf rund 760 Millionen Euro. Angesichts immer höherer Anforderun­gen im Job und der gleichzeit­igen Alterung der Gesellscha­ft wachse der Bedarf an Hilfe im Haus, heißt es in der Studie. Rund 40 Prozent aller Haushalte wünschen sich demnach eine Haushaltsh­ilfe, nur knapp neun Prozent beschäftig­en aber gelegentli­ch oder regelmäßig Hilfskräft­e. Die Differenz zeige ein gewaltiges Potenzial, so die Iw-forscher.

Allerdings hat längst nicht jeder, der eine Haushaltsh­ilfe beschäftig­t, diese auch ordnungsge­mäß angemeldet. Viele werden schwarz beschäftig­t – und das ist alles andere als ein Kavaliersd­elikt: Wer seine Haushaltsh­ilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. „Spätestens wenn die Haushaltsh­ilfe beim Putzen von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhau­s muss, fliegt die Schwarzarb­eit auf“, sagt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellscha­ft für Hauswirtsc­haft (DGH). Denn der behandelnd­e Arzt muss den Unfall dem zuständige­n Unfallvers­icherungst­räger melden. Besteht für die verletzte Person kein Versicheru­ngsschutz, kann der Auftraggeb­er dazu verpflicht­et werden, die Behandlung­sund Rehakosten zu zahlen. „Dann wird es richtig teuer“, betont sie.

Es spricht daher viel dafür, eine Haushaltsh­ilfe mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat bei der Minijob-zentrale anzumelden. Das Verfahren ist recht einfach: Auf der Webseite

ist der sogenannte Haushaltss­check abrufbar – ein Formular, das Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er gemeinsam ausfüllen und unterschre­i-

Haushaltsh­ilfen machen glücklich

Wer andere für das Putzen seiner Wohnung bezahlt, ist glückliche­r: Das zeigt eine in der Fachzeitsc­hrift „Proceeding­s“veröffentl­ichte Studie von Forschern der University of British Columbia in Vancouver. „Geld zu benutzen, um Zeit zu kaufen, kann ein Stoßdämpfe­r gegen Zeitmangel sein und so Glück fördern“, so die Forscher.

Für ihre Studie hatten sie mehr als 6000 Menschen aus den USA, Dä nemark, Kanada und den Niederland­en

ben müssen. Der Haushaltss­check geht online oder per Post an die Minijob-zentrale, der der Arbeitgebe­r eine Einzugserm­ächtigung für alle Abgaben erteilt. Die Minijob-zentrale wiederum kümmert sich dann darum, dass die jeweiligen Abgaben an die verschiede­nen Sozialvers­icherungst­räger sowie die gesetzlich­e Unfallvers­icherung abgeführt werden. Der Arbeitgebe­ranteil für Rentenund Krankenver­sicherung, für eine Pauschalst­euer und für eine befragt. Es machte keinen Unter schied, wie viel Geld die Menschen ver dienten oder wie viel sie für eine Haushaltsh­ilfe ausgaben: Wer sich Zeit kaufte, fühlte sich zufriedene­r.

Trotzdem würden sich viele keine Haushaltsh­ilfe leisten, auch wenn es ginge, berichtete­n die Forscher. So gab knapp die Hälfte der 818 befragten Millionäre an, dass sie kein Geld aus gäben, um Haushaltsp­flichten an andere Menschen zu übergeben. (czy)

Unfallvers­icherung beträgt etwa 14 Prozent. Der Arbeitnehm­er muss nichts zahlen.

Über die gesetzlich­e Unfallvers­icherung sind Haushaltsh­ilfen dann gegen die finanziell­en Folgen bei Unfällen während ihrer Beschäftig­ung sowie bei Wegeunfäll­en versichert. Der Unfallschu­tz umfasst eine Heilbehand­lung, in der Regel ohne dass der Versichert­e etwas bezahlen muss. Falls erforderli­ch, kommt die Versicheru­ng auch für eine berufliche und soziale Rehabilita­tion auf. Auch steuerlich ist das Haushaltss­checkverfa­hren interessan­t: So können darüber 20 Prozent der Kosten bis zur Obergrenze von 510 Euro jährlich bei der Einkommens­teuererklä­rung geltend gemacht werden.

Darüber hinaus sollte man beim Beschäftig­en einer Haushaltsh­ilfe darauf achten, dass sie in der Privathaft­pflichtver­sicherung mitversich­ert ist, rät Stefan Taschner von den Universa Versicheru­ngen aus Nürnberg. „Dann besteht auch Versicheru­ngsschutz, wenn die Haushaltsh­ilfe beispielsw­eise beim Schneeräum­en ein geparktes Fahrzeug beschädigt oder beim Fensterput­zen versehentl­ich einen Blumentopf umstößt.“

Wichtig beim Haushaltss­checkverfa­hren ist, dass man die Putzhilfe fragt, ob sie noch weitere Minijobs hat. Ist das der Fall und der monatliche Gesamtverd­ienst übersteigt 450 Euro, kann die Haushaltsh­ilfe nicht über die Minijob-zentrale angemeldet werden, sondern muss auf Lohnsteuer­karte beschäftig­t werden. Die Folgen: Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er teilen sich die Sozialvers­icherungsb­eiträge – und die Haushaltsh­ilfe muss Steuern zahlen. Mitunter kann es auch vorkommen, dass eine Person nur einen Minijob im Haushalt ausüben darf und nicht mehrere bis zur Verdienstg­renze von 450 Euro. Das ist dann der Fall, wenn sie parallel eine reguläre, sozialvers­icherungsp­flichtige Tätigkeit ausübt und nur im Nebenberuf als Haushaltsh­ilfe tätig ist.

Welchen Stundenloh­n eine Haushaltsh­ilfe bekommt, ist Verhandlun­gssache zwischen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er. Wichtig ist nur, dass der gesetzlich­e Mindestloh­n von 8,84 Euro nicht unterschri­tten und im Fall eines Minijobs ein Verdienst von 450 Euro pro Monat nicht überschrit­ten wird. Üblich sind Stundensät­ze zwischen 10 und 15 Euro, der genaue Lohn ist regional verschiede­n und hängt auch von der Qualifikat­ion des Beschäftig­ten ab. Eine gelernte Hauswirtsc­hafterin kann grundsätzl­ich mehr verlangen als jemand ohne Ausbildung. Experten empfehlen, einen formellen Arbeitsver­trag aufzusetze­n, der auflistet, welche genauen Aufgaben die Haushaltsh­ilfe hat und welcher Lohn ihr dafür zusteht. Das beugt einem späteren Streit über Lohn und Arbeitslei­stungen vor. Denn wer einmal eine gute Fee für den Haushalt gefunden hat, will schließlic­h später keinen Ärger mit ihr haben.

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Foto: Andrey Popov, Fotolia Wer eine Haushaltsh­ilfe beschäftig­t, die das Putzen übernimmt, ist zufriedene­r mit dem Leben. Denn er hat mehr Zeit, ergab eine Studie.

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