Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was Ärzte sagen dürfen Kolumne

Wem können Mediziner verraten, wie es einem Patienten geht?

- Hhc@augsburger allgemeine.de

GVON CHRISTINA HELLER erade noch rechtzeiti­g hat der Rettungswa­gen den verletzten jungen Mann ins Krankenhau­s gebracht. Er ist schon bewusstlos und muss gleich in den OP. Schluchzen­d bleibt seine Freundin zurück. Was hat er bloß, ihr Liebster? Die Ärzte sagen es ihr nicht. Sie dürften nur Angehörige über den Zustand des Patienten informiere­n, erklären sie. Und das sei sie nicht. Szenen wie diese gibt es in jeder Krankenhau­sserie, um Dramatik zu erzeugen. Aber was ist dran? Wem dürfen Ärzte was verraten?

Die Antwort darauf hat etwas mit der Schweigepf­licht zu tun. Denn ohne die Einwilligu­ng eines Patienten dürfen Mediziner gar nichts erzählen. Wollen sie das doch – zum Beispiel um einen Kollegen zu informiere­n – muss der Patient zustimmen. Wenn er das nicht kann, weil er bewusstlos ins Krankenhau­s eingeliefe­rt wird? Dann gibt es zwei Möglichkei­ten. Entweder hat der Patient festgelegt, wie Ärzte in so einem Fall handeln sollen – etwa in einer Patientenv­erfügung. Oder er hat sich dazu nicht geäußert. Dann muss der Mediziner sich überlegen, was der Patient gewollt hätte. „In der Regel wird er davon ausgehen, dass der Patient möchte, dass seine Angehörige­n informiert werden“, sagt Ines Lehmann, Sprecherin des Klinikums Augsburg – und wohl auch der Partner.

Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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