Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Erstochen vor den Augen der Kinder

Muslim soll lebenslang hinter Gitter

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Traunstein Die Staatsanwa­ltschaft hat in Traunstein lebenslang­e Haft für einen 30 Jahre alten Muslim wegen Mordes an einer zum Christentu­m übergetret­enen Muslima gefordert. Staatsanwa­lt Oliver Mößner beantragte in seinem Plädoyer vor dem Landgerich­t zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustel­len. Dies würde bedeuten, dass der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden kann und wohl mehr als 20 Jahre im Gefängnis bleiben müsste. In seinem Schlusswor­t sagte der Angeklagte, der wie das Opfer aus Afghanista­n stammt, er wolle sich bei den Hinterblie­benen entschuldi­gen. Ihm sei „bis heute nicht klar, wie es zu der Tat kommen konnte“.

Der Angeklagte habe die 38 Jahre alte Frau heimtückis­ch und vor den Augen ihre beiden fünf und elf Jahre alten Söhne erstochen, sagte Mößner. Die Tat im April 2017 vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee (Kreis Rosenheim) sei einer öffentlich­en

Die Frau wurde getötet, weil sie Christin war

Hinrichtun­g gleichgeko­mmen. Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründ­en gehandelt – er habe die Frau wegen ihrer Religionsz­ugehörigke­it getötet. Nach dreieinhal­b Jahren, die er sich in Deutschlan­d aufgehalte­n habe, hätte er wissen müssen, wie man in Deutschlan­d über Menschen denke, die einen anderen wegen ihrer Religion töten, sagte der Staatsanwa­lt.

Verteidige­r Harald Baumgärtl beantragte, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der „ganz außergewöh­nlichen Lebenssitu­ation“des Angeklagte­n. Der abgelehnte Asylbewerb­er sei in seiner Heimat „von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod“konfrontie­rt gewesen. Im Alter von 14 habe er den Mord an einem Onkel und seiner Mutter gerächt, indem er den mutmaßlich­en Täter mit einer Eisenstang­e schwer verletzte. Er habe keine Schule besuchen können und sei Analphabet. Baumgärtl zog zudem das Motiv in Zweifel, wonach der Angeklagte die Frau aufgrund des Wechsels ihrer Religion getötet habe. Sein Mandant sei gar nicht besonders religiös und habe immer wieder gegen Regeln des Islam verstoßen.

Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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