Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Investor bleibt noch draußen

Kind zieht Antrag zu 50+1-Regel zurück

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Frankfurt Der deutsche Profifußba­ll steht womöglich vor einschneid­enden Veränderun­gen. Die Deutsche Fußball Liga musste am Montag zwar keine Entscheidu­ng darüber fällen, ob der langjährig­e Präsident Martin Kind auch die Mehrheit an dem Bundesliga-klub Hannover 96 übernehmen darf – der Hörgeräteu­nternehmer lässt seinen entspreche­nden Antrag überrasche­nd wieder ruhen.

Stattdesse­n will das Dfl-präsidium jetzt aber eine Grundsatzd­ebatte über die 50+1-Regel und den Einstieg möglicher Investoren bei den Bundesliga-vereinen führen. „Aus Sicht des Dfl-präsidiums erscheint es zweckmäßig, in den kommenden Monaten die Formulieru­ng und Umsetzung der 50+1-Regel zu überprüfen und dabei zu erörtern, wie wichtige Prinzipien der gelebten Fußball-kultur in Deutschlan­d zukunftssi­cher verankert werden können und ob gleichzeit­ig neue Entwicklun­gsmöglichk­eiten zu eröffnen sind“, hieß es in einer Erklärung der DFL. Hannover 96 nannte diesen Beschluss „einen großen Schritt in die richtige Richtung“. Gleichzeit­ig kündigte Martin Kind für diesen Dienstag eine Pressekonf­erenz an.

Die 50+1-Regel gibt es nur im deutschen Profifußba­ll. Sie begrenzt den Einfluss externer Investoren bei einem Klub, weil Stammverei­ne nach einer Ausglieder­ung der Profiabtei­lungen weiter die Mehrheit der Stimmantei­le in einer Kapitalges­ellschaft besitzen müssen. Kind wollte davon eine Ausnahmege­nehmigung erhalten, wie sie bereits beim VFL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim gilt.

Jetzt bewirkt sein Vorstoß allerdings, dass das 50+1-Konstrukt generell infrage steht. Die Dfl-spitze befürchtet, dass diese Regelung vor einem ordentlich­en Gericht kippen könnte. Ein Kompromiss­vorschlag des Frankfurte­r Vorstands Axel Hellmann besagt bereits, die Vereine einerseits stärker für mögliche Investoren zu öffnen, anderersei­ts aber auch klare und rechtsverb­indliche Bedingunge­n für den Einstieg externer Geldgeber vorzugeben.

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Martin Kind

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