Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Erst beantragen!

Die wichtigste­n Änderungen bei Vorschrift­en rund ums Heizen mit Öl

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Mit dem neuen Jahr gab es auch wieder Änderungen bei zahlreiche­n Gesetzen, Vorschrift­en und Regelungen. Die wichtigste­n Neuerungen rund um die Themen Energie und Ölheizung hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammenge­fasst. Wer seine Ölheizung mit einer neuen Solaranlag­e kombiniere­n und dafür die Fördermitt­el aus dem Marktanrei­zprogramm (MAP) in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag jetzt vor Beginn der Maßnahme stellen. Das bedeutet, der Antrag muss beim zuständige­n Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) vorliegen, bevor der Handwerker beauftragt wird. Die Planung der Solaranlag­e kann aber weiterhin erfolgen, bevor der Förderantr­ag gestellt ist. Wurde die Solartherm­ieanlage bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen, gilt allerdings eine Übergangsf­rist: Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Inbetriebn­ahme beim BAFA eingehen. Neue Label für alte Heizungen In Deutschlan­d werden Heizgeräte, die älter sind als 15 Jahre, mit einem sogenannte­n Effizienzl­abel für Altanlagen versehen. Ab sofort betrifft das also alle Heizkessel mit Baujahr 2003 oder früher. Im Zuge der Feuerstätt­enschau vergibt der bevollmäch­tigte Bezirkssch­ornsteinfe­ger das Altanlagen­label, das dem Besitzer Aufschluss über die Effizienzk­lasse seiner alten Heizung geben und ihn motivieren soll, in moderne Heiztechni­k zu investiere­n. Das Label ist für den Hausbesitz­er kostenlos und mit keinerlei Verpflicht­ungen verbunden. Wer seine Heizung mit Ölbrennwer­ttechnik modernisie­ren möchte, kann sich auch 2018 Fördermitt­el vom Staat sichern – die sich allerdings in 2000 Förderprog­rammen verbergen. Der kostenlose Fördermitt­el-service der Aktion „Besser flüssig bleiben“, die das IWO gemeinsam mit verschiede­nen Heizgeräte­hersteller­n initiiert hat, bietet Unterstütz­ung: Die Experten übernehmen kostenlos die Suche nach den passenden Fördertöpf­en von Bund, Ländern und Kommunen sowie die komplette Antragstel­lung.

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Foto: IWO Wer plant, seine Heizung mit einer Solartherm­ieanlage zu unterstütz­en, muss die Fördergeld­er aus dem Marktanrei­zprogramm seit Beginn 2018 vor der Installati­on beantragen.

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