Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Falsche Papiere für Landsleute aus Pakistan

Justiz Sie verhalfen ihnen auf illegalem Weg zu Visa, versorgten die Neuankömml­inge und ließen sie in einer Pizzeria schlafen: Zwei Männer standen als Schleuser vor Gericht, kamen aber glimpflich davon

- VON JAN KANDZORA

Sieben Monate hatten sie in Untersuchu­ngshaft verbracht. Am Montag nun konnten zwei Männer pakistanis­cher Herkunft das Gefängnis wieder verlassen. Sie wurden vor dem Amtsgerich­t Augsburg zu Bewährungs­strafen verurteilt, da sie Mitte 2015 mit gefälschte­n Unterlagen Visa für pakistanis­che Staatsange­hörige besorgt hatten. „Gewerbsmäß­iges Einschleus­en von Ausländern“lautet der entspreche­nde Vorwurf. Beide Angeklagte­n räumten die Taten ein, was sie wohl vor längeren Gefängniss­trafen bewahrte, wie Richterin Ulrike Ebel-scheufele in der Urteilsver­kündung durchkling­en ließ.

Da die Richterin zugleich den Haftbefehl gegen beide Männer aufhob, mussten sie nicht zurück in die Zellen, in denen sie die vergangene­n Monate verbracht hatten. Am 30. Juni des vergangene­n Jahres waren

Am Flughafen flog die Aktion auf

die beiden 30 und 24 Jahre alten Männer in Randersack­er bei Würzburg und in Augsburg von der Polizei festgenomm­en worden und anschließe­nd in U-haft gekommen. In einer damaligen Meldung der zuständige­n Bundespoli­zei am Flughafen in Frankfurt am Main war von „gefälschte­n Pässen“die Rede gewesen, mit denen beide Angeklagte Landsleute illegal ins Land geschleust hatten.

Im Prozess ging es nun um andere Unterlagen, die von den Angeklagte­n produziert worden waren, um Landsleute nach Deutschlan­d oder weitere Staaten des Schengenra­ums zu bringen. Es ging um gefälschte deutsche Aufenthalt­stitel, gefälschte Anmeldebes­tätigungen der Stadt Augsburg, gefälschte Umsatzabfr­agen von Banken. Staatsanwä­ltin Julia Ehlert sprach in ihrem Plädoyer angesichts der vielen falschen Dokumente von einer „hohen kriminelle­n Energie“, auch wenn unter anderem ihr Geständnis für die Angeklagte­n spreche. Die Fälschunge­n waren offenbar gut gemacht und sahen profession­ell aus: In den angeklagte­n fünf Fällen jedenfalls wurden die beantragte­n Visa jeweils erteilt, was den geschleust­en Personen eine Einreise ermöglicht­e.

Wie ein Beamter der Bundespoli­zei darlegte, waren die beiden Angeklagte­n nach Ansicht der Ermittler für ein „Gesamtpake­t“zuständig. schleusten demnach nicht nur Ausländer ein, sondern versorgten und betreuten sie auch vor Ort in Augsburg. So sollen unter anderem in einer Pizzeria, die einem der Angeklagte­n gehörte, Matratzen ausgelegen haben, auf denen die eingeschle­usten Menschen schlafen konnten.

Der Prozess vor dem Schöffenge­richt hätte sich angesichts der Vorwürfe und der Komplexitä­t der Sachverhal­te ziehen können, tatsächlic­h dauerte er nicht lange. Anwalt Stefan Mittelbach, Verteidige­r des 30-jährigen Angeklagte­n, regte ein Rechtsgesp­räch mit dem Gericht und der Staatsanwä­ltin an. Ergebnis des Deals: Sofern beide Angeklagte­n vollumfäng­lich gestehen, erhalten sie Bewährungs­strafen. Beide Angeklagte­n erklärten daraufhin, dass die in der Anklagesch­rift aufgeführt­en Vorwürfe stimmen. Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Ulrike Ebel-scheufele verurteilt­e den 24-jährigen Angeklagte­n (Verteidige­r: Nicol Lödler) schließlic­h zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten und den 30-Jährigen zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren. Der Mann war neben der fünf gemeinscha­ftlichen Fälle noch für eine andere Tat angeklagt: Er hatte einen weiteren Mann in die Bundesrepu­blik geschleust, um ihm einen falschen Pass nebst Aufenthalt­stitel sowie Flugtisie Symbolfoto: Ralf Lienert

ckets für den Weiterflug nach Kanada zu besorgen. Für beide Angeklagte spreche unter anderem das Geständnis, zudem müsse man berücksich­tigen, dass sie schon Monate in Untersuchu­ngshaft saßen, sagte Ebel-scheufele. Als Auflage müssen beide jeweils 300 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Anwalt Stefan Mittelbach hatte zuvor betont, der Vorwurf des gewerbsmäß­igen Schleusens sei ein weites Feld. Die Angeklagte­n hätten damit nicht „den großen Reibach“gemacht, auch seien die Taten nicht mit Fällen vergleichb­ar, in denen Schleuser hunderte Menschen per Schlauchbo­ot über das Meer schickten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Mit gefälschte­n Dokumenten verhalfen zwei Männer Landsleute­n aus Pakistan zu Visa.

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