Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Falsche Papiere für Landsleute aus Pakistan
Justiz Sie verhalfen ihnen auf illegalem Weg zu Visa, versorgten die Neuankömmlinge und ließen sie in einer Pizzeria schlafen: Zwei Männer standen als Schleuser vor Gericht, kamen aber glimpflich davon
Sieben Monate hatten sie in Untersuchungshaft verbracht. Am Montag nun konnten zwei Männer pakistanischer Herkunft das Gefängnis wieder verlassen. Sie wurden vor dem Amtsgericht Augsburg zu Bewährungsstrafen verurteilt, da sie Mitte 2015 mit gefälschten Unterlagen Visa für pakistanische Staatsangehörige besorgt hatten. „Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern“lautet der entsprechende Vorwurf. Beide Angeklagten räumten die Taten ein, was sie wohl vor längeren Gefängnisstrafen bewahrte, wie Richterin Ulrike Ebel-scheufele in der Urteilsverkündung durchklingen ließ.
Da die Richterin zugleich den Haftbefehl gegen beide Männer aufhob, mussten sie nicht zurück in die Zellen, in denen sie die vergangenen Monate verbracht hatten. Am 30. Juni des vergangenen Jahres waren
Am Flughafen flog die Aktion auf
die beiden 30 und 24 Jahre alten Männer in Randersacker bei Würzburg und in Augsburg von der Polizei festgenommen worden und anschließend in U-haft gekommen. In einer damaligen Meldung der zuständigen Bundespolizei am Flughafen in Frankfurt am Main war von „gefälschten Pässen“die Rede gewesen, mit denen beide Angeklagte Landsleute illegal ins Land geschleust hatten.
Im Prozess ging es nun um andere Unterlagen, die von den Angeklagten produziert worden waren, um Landsleute nach Deutschland oder weitere Staaten des Schengenraums zu bringen. Es ging um gefälschte deutsche Aufenthaltstitel, gefälschte Anmeldebestätigungen der Stadt Augsburg, gefälschte Umsatzabfragen von Banken. Staatsanwältin Julia Ehlert sprach in ihrem Plädoyer angesichts der vielen falschen Dokumente von einer „hohen kriminellen Energie“, auch wenn unter anderem ihr Geständnis für die Angeklagten spreche. Die Fälschungen waren offenbar gut gemacht und sahen professionell aus: In den angeklagten fünf Fällen jedenfalls wurden die beantragten Visa jeweils erteilt, was den geschleusten Personen eine Einreise ermöglichte.
Wie ein Beamter der Bundespolizei darlegte, waren die beiden Angeklagten nach Ansicht der Ermittler für ein „Gesamtpaket“zuständig. schleusten demnach nicht nur Ausländer ein, sondern versorgten und betreuten sie auch vor Ort in Augsburg. So sollen unter anderem in einer Pizzeria, die einem der Angeklagten gehörte, Matratzen ausgelegen haben, auf denen die eingeschleusten Menschen schlafen konnten.
Der Prozess vor dem Schöffengericht hätte sich angesichts der Vorwürfe und der Komplexität der Sachverhalte ziehen können, tatsächlich dauerte er nicht lange. Anwalt Stefan Mittelbach, Verteidiger des 30-jährigen Angeklagten, regte ein Rechtsgespräch mit dem Gericht und der Staatsanwältin an. Ergebnis des Deals: Sofern beide Angeklagten vollumfänglich gestehen, erhalten sie Bewährungsstrafen. Beide Angeklagten erklärten daraufhin, dass die in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe stimmen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrike Ebel-scheufele verurteilte den 24-jährigen Angeklagten (Verteidiger: Nicol Lödler) schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und den 30-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Mann war neben der fünf gemeinschaftlichen Fälle noch für eine andere Tat angeklagt: Er hatte einen weiteren Mann in die Bundesrepublik geschleust, um ihm einen falschen Pass nebst Aufenthaltstitel sowie Flugtisie Symbolfoto: Ralf Lienert
ckets für den Weiterflug nach Kanada zu besorgen. Für beide Angeklagte spreche unter anderem das Geständnis, zudem müsse man berücksichtigen, dass sie schon Monate in Untersuchungshaft saßen, sagte Ebel-scheufele. Als Auflage müssen beide jeweils 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Anwalt Stefan Mittelbach hatte zuvor betont, der Vorwurf des gewerbsmäßigen Schleusens sei ein weites Feld. Die Angeklagten hätten damit nicht „den großen Reibach“gemacht, auch seien die Taten nicht mit Fällen vergleichbar, in denen Schleuser hunderte Menschen per Schlauchboot über das Meer schickten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.