Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Das müssen Pflegeelte­rn beachten

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Idee Pflegeelte­rn nehmen ein Kind auf, wenn die leiblichen Eltern es nicht erziehen können. Die Jungen oder Mädchen werden nur für eine be stimmte Zeit, andere auf Dauer in einer Pflegefami­lie untergebra­cht. Zu meist bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern, die Pflegeelte­rn kümmern sich aber um das Kind.

Zahlen Immer mehr Kinder leben in Pflegefami­lien. Im Jahr 2016 waren bundesweit 74 120 Kinder in Vollzeit pflege in einer anderen Familie un tergebrach­t – das sind 22 Prozent mehr als noch 2010. In Bayern leb ten zuletzt 8178 Mädchen und Buben in Pflegefami­lien. Tendenziel­l gehen eher jüngere Kinder in Pflegefami­lien – zum einen, weil sie die Familie brau chen, zum anderen, weil Pflegeelte­rn in der Regel jüngere Kinder bis zu sechs Jahren aufnehmen wollen.

Eignung Wer einem Pflegekind ein Zuhause geben will, kann sich dafür beim örtlichen Jugendamt bewerben. Die Behörden führen eine Eignungs prüfung durch, bei der verschiede­ne objektive und subjektive Faktoren betrachtet werden. Gefragt wird bei spielsweis­e nach dem Alter der Pfle geperson, der räumlichen Situation der Familie oder der Zahl der eigenen Kinder. Aber auch Bereiche wie das Er ziehungsve­rhalten, die Empathiefä higkeit oder Kooperatio­nsbereitsc­haft werden geprüft. Jedes Jugendamt führt die Bewerbung in eigener Zustän digkeit durch. (sok)

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Foto: Karl Josef Hildenbran­d, dpa Jede Menge Leben im Hause Merz: Alexander und Ehefrau Gisela mit ihrer leiblichen Tochter Sandra und Pflegesohn Alois.

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