Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So läuft das Mitglieder­votum ab

SPD 463723 Genossen stimmen jetzt ab. Sie müssen sich an ein paar Regeln halten

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Berlin Das Spd-mitglieder­votum ist angelaufen. Die Unterlagen wurden bis Dienstag an alle Mitglieder versandt. Bis am 4. März das Ergebnis bekannt gegeben wird, ist für das Massenvotu­m noch ein hoher logistisch­er Aufwand erforderli­ch.

Wer darf an der Abstimmung teilnehmen?

Teilnahmeb­erechtigt sind alle 463 723 Spd-mitglieder, die bis zum Abend des 6. Februars in der parteiinte­rnen Mitglieder­datenbank registrier­t waren. Eine Spd-mitgliedsc­haft ist ab dem Alter von 14 Jahren für alle möglich, die sich mit den Zielen der SPD identifizi­eren. Volljährig­keit oder der Besitz der deutschen Staatsbürg­erschaft sind also nicht Voraussetz­ung.

Wie erfolgt die Abstimmung?

Alle Mitglieder erhielten die Abstimmung­sunterlage­n zugeschick­t. Enthalten ist der Abstimmung­szettel, auf dem Ja oder Nein angekreuzt werden kann, sowie ein blauer Umschlag dafür. Dieser muss dann zusammen mit einer unterschri­ebenen eidesstatt­lichen Erklärung in einem weiteren, roten Umschlag zurückgesc­hickt werden. Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt.

Woher wissen die Mitglieder, worüber sie eigentlich abstimmen?

Der Koalitions­vertrag ist im Internet unter anderem auf www.spdmitglie­dervotum.de abrufbar. Dort findet sich auch eine Broschüre „Der Koalitions­vertrag auf einen Blick“mit Kernpunkte­n, die von der SPD durchgeset­zt wurden, außerdem ergänzende Informatio­nen zum zeitlichen und technische­n Mitglieder­votums. Ablauf des

Gibt es Angebote zur Diskussion der Vertragsin­halte?

Seit dem Wochenende veranstalt­et die Partei Regionalko­nferenzen mit der designiert­en Parteichef­in Andrea Nahles sowie meistens auch dem kommissari­schen Vorsitzend­en Olaf Scholz und weiteren Mitglieder­n der Parteispit­ze – am Sonntag auch in Ulm. Zudem gibt es zahlreiche weitere Diskussion­en auf örtlicher und regionaler Ebene.

Bis wann müssen die Stimmzette­l zurückgesc­hickt werden?

Voten werden nur dann berücksich­tigt, wenn sie bis zum 2. März um 24 Uhr im Postfach des Parteivors­tands eingegange­n sind. Die SPD empfiehlt, die Unterlagen schon drei Tage vorher abzusenden. Gültig sind alle Stimmzette­l, auf denen der Wille des Mitglieds zweifelsfr­ei erkennbar ist.

Wie erfolgt die Auszählung?

Am 3. März werden die Stimmzette­l in die Spd-parteizent­rale in Berlin gebracht. Dort werden sie dann ab dem Abend und die ganze Nacht durch unter Aufsicht eines Notars sowie der Mandatsprü­fungs- und Zählkommis­sion (MPZK) der Partei und ehrenamtli­ch tätigen Parteimitg­liedern ausgezählt.

Wie wird das Ergebnis verkündet?

Das Ergebnis gibt die Mpzk-vorsitzend­e am 4. März voraussich­tlich im Laufe des Vormittags bekannt. Es ist bindend, wenn sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder beteiligt haben.

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