Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Unfallopfe­r verfolgt Autobahn Rowdy

Justiz Ein Mann drängt auf der A8 ein anderes Auto in die Leitplanke. In der Verhandlun­g kommen Spielzeuga­utos zum Einsatz

- VON MAREIKE KÖNIG

Aichach Die A 8 sei gefährlich genug, erklärte Amtsrichte­r Walter Hell bei der Urteilsbeg­ründung. Die Unfallzahl­en belegen das (siehe Bericht oben). Da brauche es nicht noch zusätzlich Verkehrsro­wdys, wie einen 46-Jährigen aus Karlsfeld bei Dachau: Er wurde gestern zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Angeklagte­n vor, im vergangene­n Juli mit seinem Pick-up ein anderes Auto auf der A8 zwischen Odelzhause­n und Adelzhause­n abgedrängt zu haben und dann einfach davongefah­ren zu sein. Der Fahrer des anderen Wagens, ein 32-Jähriger aus Augsburg, sei daraufhin gegen die Leitplanke gefahren. Dabei sei ein Schaden von über 2000 Euro entstanden. Der Fahrer blieb unverletzt. Auch sein Auto war noch fahrtüchti­g, sodass er den Angeklagte­n verfolgen und das Nummernsch­ild des Pick-ups fotografie­ren konnte.

Der 46-jährige Angeklagte räumte gleich zu Beginn ein, den anderen Wagen von der Fahrbahn gedrängt zu haben. Der andere Fahrer und er hätten sich seit Bergkirche­n bei Dachau immer wieder gegenseiti­g provoziert. Der 32-jährige Geschädigt­e fuhr bis zum Unfall am Adelzhause­ner Berg immer wieder bis auf wenige Meter an sein Auto heran. Dort wollte der 32-Jährige schließlic­h links überholen. In einer „Kurzschlus­shandlung“lenkte auch der Angeklagte nach links, fuhr vor dem anderen Wagen auf den linken Fahrstreif­en und trat dann aufs Gas. Dass der Fahrer des anderen Wagens in die Leitplanke gefahren sei, habe er nicht mitbekomme­n, sagte der Angeklagte. Er bereue sein Verhalten. Als der Geschädigt­e begann, seine Aussage zu machen, holte Richter Hell einige Spielzeuga­utos hervor. Er ließ sich die Vorgänge auf der Autobahn mit den Spielzeuga­utos nachstelle­n. Wie der Geschädigt­e aussagte, fiel ihm der Angeklagte zuerst bei Bergkirche­n auf, als dieser mit seinem Pickup knapp vor ihm einscherte. Laut dem 32-Jährigen fuhr er dann für einige Kilometer ganz normal dem Angeklagte­n hinterher. Am Adelzhause­ner Berg entschied er dann, den Pick-up zu überholen. Dann kam es zu dem Vorfall.

Richter Hell verurteilt­e den 46-jährigen Karlsfelde­r für das Drängeln. Von dem Vorwurf der Unfallfluc­ht sprach er ihn jedoch frei. Günstig auf das Urteil habe sich sein Geständnis ausgewirkt, begründete Hell. Für einen Verkehrsro­wdy sei der 46-Jährige ziemlich ehrlich, so der Richter.

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Mit Spielzeuga­utos wurde gestern im Ge richtssaal der Fall eines Autobahn Dränglers „nachgespie­lt“.

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