Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Unfallopfer verfolgt Autobahn Rowdy
Justiz Ein Mann drängt auf der A8 ein anderes Auto in die Leitplanke. In der Verhandlung kommen Spielzeugautos zum Einsatz
Aichach Die A 8 sei gefährlich genug, erklärte Amtsrichter Walter Hell bei der Urteilsbegründung. Die Unfallzahlen belegen das (siehe Bericht oben). Da brauche es nicht noch zusätzlich Verkehrsrowdys, wie einen 46-Jährigen aus Karlsfeld bei Dachau: Er wurde gestern zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im vergangenen Juli mit seinem Pick-up ein anderes Auto auf der A8 zwischen Odelzhausen und Adelzhausen abgedrängt zu haben und dann einfach davongefahren zu sein. Der Fahrer des anderen Wagens, ein 32-Jähriger aus Augsburg, sei daraufhin gegen die Leitplanke gefahren. Dabei sei ein Schaden von über 2000 Euro entstanden. Der Fahrer blieb unverletzt. Auch sein Auto war noch fahrtüchtig, sodass er den Angeklagten verfolgen und das Nummernschild des Pick-ups fotografieren konnte.
Der 46-jährige Angeklagte räumte gleich zu Beginn ein, den anderen Wagen von der Fahrbahn gedrängt zu haben. Der andere Fahrer und er hätten sich seit Bergkirchen bei Dachau immer wieder gegenseitig provoziert. Der 32-jährige Geschädigte fuhr bis zum Unfall am Adelzhausener Berg immer wieder bis auf wenige Meter an sein Auto heran. Dort wollte der 32-Jährige schließlich links überholen. In einer „Kurzschlusshandlung“lenkte auch der Angeklagte nach links, fuhr vor dem anderen Wagen auf den linken Fahrstreifen und trat dann aufs Gas. Dass der Fahrer des anderen Wagens in die Leitplanke gefahren sei, habe er nicht mitbekommen, sagte der Angeklagte. Er bereue sein Verhalten. Als der Geschädigte begann, seine Aussage zu machen, holte Richter Hell einige Spielzeugautos hervor. Er ließ sich die Vorgänge auf der Autobahn mit den Spielzeugautos nachstellen. Wie der Geschädigte aussagte, fiel ihm der Angeklagte zuerst bei Bergkirchen auf, als dieser mit seinem Pickup knapp vor ihm einscherte. Laut dem 32-Jährigen fuhr er dann für einige Kilometer ganz normal dem Angeklagten hinterher. Am Adelzhausener Berg entschied er dann, den Pick-up zu überholen. Dann kam es zu dem Vorfall.
Richter Hell verurteilte den 46-jährigen Karlsfelder für das Drängeln. Von dem Vorwurf der Unfallflucht sprach er ihn jedoch frei. Günstig auf das Urteil habe sich sein Geständnis ausgewirkt, begründete Hell. Für einen Verkehrsrowdy sei der 46-Jährige ziemlich ehrlich, so der Richter.