Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wer muss für die Sicherheit bezahlen?

Polizei Ein Gericht entscheide­t, dass die Deutsche Fußball Liga die Einsatzkos­ten bei Risikospie­len übernehmen soll. Das könnte auch Folgen für andere Großverans­taltungen haben. Zumindest Bayern hat schon eine Antwort darauf

- VON GALINA BAUER

Augsburg Die Polizei rückt zu einem Hochrisiko-spiel in der Bundesliga an, die Kosten trägt der Staat. So lief das zumindest bis jetzt – diese Regelung galt für sämtliche Großverans­taltungen. Nun hat allerdings erstmals ein Gericht entschiede­n, dass nicht der Steuerzahl­er für zusätzlich­e Polizeikos­ten aufkommen soll, sondern der Veranstalt­er. Im aktuellen Fall trifft es die Deutsche Fußball Liga. Sie will in Revision gehen. Sollte sie dort scheitern, drohen immense Auswirkung­en – auch auf andere Großverans­taltungen wie Konzerte, Festivals oder Volksfeste.

Vorneweg: Musik-fans können aufatmen. Konzerttic­kets werden wohl nicht wegen möglicher Zusatzkost­en für die Veranstalt­er teurer. Uwe Gerstenber­g, der Unternehme­n in Sicherheit­sfragen berät, sagt: „Ein Auftritt von Helene Fischer bewegt sich aus Sicht der Polizei im normalen Rahmen. Das sieht beim Konzert einer Punk-band anders aus.“Wie viele Polizeikrä­fte für eine Großverans­taltung ausrücken, bewerte die Polizei immer wieder neu, sagt der Experte. Dabei spielen Erfahrungs­werte eine wichtige Rolle. Während zu einer unbedenkli­chen Public-viewing-veranstalt­ung zwei Streifenwa­gen geschickt würden, sehe die Polizeiprä­senz bei einem Duell zwischen zwei verfeindet­en Klubs gänzlich anders aus. In ihrer Urteilsbeg­ründung erklärten die Richter, dass kommerziel­le Veranstalt­er an den Polizeikos­ten beteiligt werden können, wenn es im Umfeld von Spielen zu Ausschreit­ungen kommt. So wie bei der Partie zwischen Hamburg und Bremen im April 2015, als zusätzlich­e Einsatzkrä­fte wegen Schlägerei­en anrücken mussten.

Die Sicherheit auf dem Oktoberfes­t beschäftig­t Wiesn-veranstalt­ungsleiter Hans Spindler seit Jahren permanent. Die neu eingeführt­en Taschenkon­trollen seien nur eines von vielen Beispielen. Im Schnitt sind auf der Wiesn 500 Polizisten täglich im Einsatz. Der personelle und organisato­rische Aufwand ist entspreche­nd groß. Deshalb schaut Spindler angespannt auf die Gerichtsen­tscheidung und deren Archivfoto: Jens Kalaene, dpa mögliche Folgen. Gleich mehrfach betont er im Gespräch mit unserer Zeitung, dass das Urteil in Bremen noch nicht endgültig sei. Die letzte Instanz, das Bundesverw­altungsger­icht, stehe schließlic­h noch aus. Bislang sieht es allerdings nicht danach aus, dass sich in Bayern grundsätzl­ich etwas ändern wird. Innenminis­ter Joachim Herrmann hat sich bereits in die Debatte eingeschal­tet: „Wenn Gastfans in der Innenstadt randaliere­n, kann man doch nicht den Heimverein dafür verantwort­lich und kostenpfli­chtig machen“, stellte der Csu-politiker klar. Herrmann betonte, dass die Verantwort­ung für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung ganz klar beim Staat und damit bei der Polizei liege. Die Kostenfrei­heit gelte auch für alle Großverans­taltungen wie Festzüge, Konzerte und Demonstrat­ionen. „Das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Bremen ändert nichts an unserer Haltung. Unser Ziel ist, verstärkt die Gewalttäte­r selbst zur Kostenerst­attung heranzuzie­hen“, sagte Herrmann. Und wie sieht es in den anderen Bundesländ­ern aus? Sicherheit­sexperte Gerstenber­g geht davon aus, dass in diesem Jahr „erst einmal nichts passiert“.

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Zwei Polizistin­nen beobachten die Lage bei einem Musikfesti­val in Brandenbur­g. Bis lang trägt die Kosten für solche Einsätze der Staat.

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