Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
I
st die bloße Information einer Ärztin auf ihrer Homepage, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, bereits Werbung für Abtreibungen? Seitdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel im November in erster Instanz vom Amtsgericht Gießen wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde, kocht das Thema auf der politischen Bühne. Mehr noch, mittlerweile hat es sich derart zugespitzt,