Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

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st die bloße Informatio­n einer Ärztin auf ihrer Homepage, dass sie auch Schwangers­chaftsabbr­üche vornimmt, bereits Werbung für Abtreibung­en? Seitdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel im November in erster Instanz vom Amtsgerich­t Gießen wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgeset­zbuch zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde, kocht das Thema auf der politische­n Bühne. Mehr noch, mittlerwei­le hat es sich derart zugespitzt,

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