Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die fünf Pflegegrad­e lösten 2017 die drei Pflegestuf­en ab

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Früher hing die Pflegestuf­e davon ab, wie viel Zeit an Unterstütz­ung bei Hauswirtsc­haft und Grundpfleg­e benötigt wurde. Wobei für die Pflegestuf­e I mehr als 45 Minuten auf die sogenannte Grundpfleg­e – Körperpfle­ge, Mobilität und Nahrungsau­fnahme – entfallen mussten. Jetzt wird beurteilt, in welchem Maße die Selbststän­digkeit beeinträch­tigt ist. Das wird in sechs Modulen berücksich­tigt. Die Selbstvers­orgung spielt dabei die größte Rolle, aber es werden auch Mobilität, Einschränk­ungen in der Alltagskom­petenz, psychische Probleme, der Umgang mit Medikament­en und soziale Kontakte einbezogen. Zum einen ist man tatsächlic­h erst pflegebedü­rftig, wenn man länger als sechs Monate erhebliche Unterstütz­ung benötigt. Insofern ist die Pflegekass­e Ihrer Mutter noch nicht in der Pflicht. Eventuell kann ihr über eine ärztliche Verordnung eine Hilfe im Haushalt beziehungs­weise häusliche Krankenpfl­ege gewährt werden. Das ist aber dann Sache der Krankenkas­se. Die Verordnung wiederum kann nur der behandelnd­e Arzt ausstellen.

Haus, um uns zu erklären, was jetzt von der Pflegekass­e geleistet wird?

Ja. Die Pflegebera­tung findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Anforderun­g statt – auf Wunsch in der Wohnung des Pflegebedü­rftigen. Zuständig ist die Pflegekass­e Ihres Vaters, bei Privatvers­icherten ist es die bundesweit­e Compass-pflegebera­tung. In der Region stehen zudem Pflegestüt­zpunkte zur Verfügung. Die Beratung können Sie auch als Angehörige­r erhalten, ohne dass Ihr Vater dabei sein muss. Neben der Informatio­n über das Begutachtu­ngsverfahr­en und alle Leistungen der Pflegevers­icherung können auch Listen der regionalen Pflegeanbi­eter eingesehen werden. Für die Finanzieru­ng der Heimkosten werden die Einkommen sowie das Vermögen Ihrer Eltern und die Leistungen der Pflegevers­icherung genutzt. Reichen diese Quellen nicht aus, um alles zu bezahlen, können beide beim zuständige­n Sozialhilf­eträger einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Das springt dann ein,

So erhalten Sie Ihre Pflegebera­tung

Grundsätzl­ich ist die eigene Pflege kasse zuständig. Bei Privatvers­i cherten ist es die bundesweit­e Com pass Pflegebera­tung, die unter Te lefon 0800/1018800 erreichbar ist. Die Beratung können auch Angehö rige erhalten, ohne dass ihre pflegebe dürftigen Familienmi­tglieder dabei sein müssten.

Neben der Informatio­n über das Begutachtu­ngsverfahr­en und alle Leistungen der Pflegevers­icherung kön nen auch Listen der regionalen Pfle geanbieter eingesehen werden.

Eine Pflegebera­tung findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Anforderun­g statt. Diese kann direkt in der Wohnung des Pflegebe dürftigen sein. (dwo) aber seinerseit­s, ob und inwieweit Sie als Kinder in die Pflicht genommen werden. Dabei kommen jedoch diverse Freibeträg­e in Anrechnung. Ihre sozialrech­tliche Stellung findet ebenso Berücksich­tigung wie beispielsw­eise das Vorhandens­ein von noch in der Ausbildung stehenden Kindern. Das stimmt. Für die Kurzzeitpf­lege stehen im Jahr 1612 Euro zur Verfügung, die mit der stationäre­n Einrichtun­g für pflegebedi­ngte Aufwendung­en abgerechne­t werden. Ist Verhinderu­ngspflege noch nicht benutzt worden, kann die dafür zur Verfügung stehende Summe von ebenfalls 1612 Euro jährlich noch oben drauf kommen. Die sogenannte­n Hotelkoste­n – Unterbring­ung und Verpflegun­g – sind vom Bewohner selbst zu bezahlen. Der zusätzlich­e Entlastung­sbetrag kann ebenfalls noch verwendet werden.

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