Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wenn Ärzte Fehler machen
Medizin Die Ärztekammer zählt im vergangenen Jahr gut 2200 Pannen in Kliniken und Praxen. Doch Patientenschützer sagen, dass das Problem in Deutschland noch viel größere Ausmaße hat
Berlin Immer wieder sorgen haarsträubende Krankenhaus-pannen für Schlagzeilen: Da werden Patienten verwechselt, medizinische Instrumente im Bauchraum vergessen und eingenäht oder das falsche Knie operiert. Doch wie oft wird der Albtraum vieler Patienten tatsächlich Wirklichkeit? Die Bundesärztekammer hat gestern in Berlin ihre aktuelle Statistik über die Arbeit ihrer Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vorgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie häufig kommen vor? ärztliche Behandlungsfehler
Es ist davon auszugehen, dass es jedes Jahr in Deutschland tausende Fälle gibt. Doch die genauen Zahlen sind nicht bekannt. Allein die Bundesärztekammer hat im vergangenen Jahr in 7307 Fällen mutmaßlicher Behandlungsfehler eine Entscheidung getroffen. 2213 Mal erkannten die Schlichtungsstellen und Gutachter des ärztlichen Spitzenverbands einen Behandlungsfehler. Das sind 32 Fälle weniger als im Vorjahr.
Wie häufig kamen Patienten durch Kunstfehler zu Schaden?
In 1783 Fällen wurde ein Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden anerkannt. Für die betroffenen Patienten bedeutet das, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Bei 430 Fällen wurde zwar ein Behandlungsfehler erkannt, der jedoch nicht für einen Gesundheitsschaden ursächlich war.
Was sind typische Beispiele ärztliche Behandlungsfehler?
Die norddeutsche Schlichtungsstelle der Ärztekammer berichtet etwa aktuell von einem 22-Jährigen, der nach einem Madagaskar-urlaub an Malaria erkrankt war. Doch der Hausarzt behandelte ihn nicht richtig. Erst als der Patient auf eigene Faust in eine Tropenklinik ging, bekam er die richtigen Medikamente. Und bei einem 39-jährigen Mann, der nach einem Streit mit einer Stichwunde im Bauch in eine Klinik kam, wurden schwere Darmverletzungen zunächst nicht erkannt. Schwerste Komplikationen, 18 Folgeoperationen und ein langer Klinikaufenthalt waren die Folge.
Bei welchen Eingriffen kommt es am häufigsten zu Fehlervorwürfen von Patienten?
Bei der Behandlung von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie von Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.
Wie bewerten die Ärzte die für Entwicklung?
Andreas Crusius, Vorsitzender der Vertretung der Gutachterkommis- sionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, verweist darauf, dass sich die Behandlungsfehler angesichts von 19,5 Millionen Klinikbehandlungen und einer Milliarde Arztkontakten im Promillebereich bewegen. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gebe es keinen Grund. Trotzdem sei jeder Fehler „einer zu viel“. Denn hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen.
Wie aussagekräftig sind diese Zahlen?
Die Statistik der Bundesärztekammer bildet nur einen Teil der Situation bei den Behandlungsfehlern ab. Erfasst werden nur Fälle, die bei der Kammer zur Prüfung landen. Andere Fälle aber landen bei den Krankenkassen oder direkt vor Gericht. Im Jahr 2016 etwa erstellten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen 15 094 Gutachten, in etwa jedem vierten Fall wurde auf Behandlungsfehler entschieden. Die tatsächliche Häufigkeit lässt sich nach Aussage der Deutschen Stiftung Patientenschutz nur schätzen, der Verband fordert deshalb von der Regierung die Schaffung eines bundeseinheitlichen Zentralregisters. Früheren Schätzungen zufolge gibt es jährlich bis zu 40 000 Beschwerden.
Wie oft bleiben Behandlungsfehler unentdeckt?
Die Krankenkasse AOK nimmt an, dass in deutschen Krankenhäusern jährlich insgesamt rund 200000 Behandlungsfehler passieren.
Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Kunstfehler tödliche Folgen haben?
In der aktuellen Ärztekammer-statistik werden 62 Fälle von Behandlungsfehlern aufgeführt, die zum Tod des Patienten führten. Patientenorganisationen gehen davon aus, dass rund 0,1 Prozent der Krankenhausbehandlungen vermeidbar tödlich enden. Daraus ergäbe sich eine Zahl von jährlich 20 000 Todesfällen. Die Zahl der von Gerichten bestätigten vermeidbaren Todesfälle durch Behandlungsfehler liegt deutlich niedriger.
Was können Patienten unternehmen, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?
Wenn ein klärendes Gespräch mit den verantwortlichen Ärzten nicht weiterhilft, können Patienten sich an ihre Krankenkassen wenden. Die werden dann in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen. Die Ärzteschaft hat Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei den Landesärztekammern angesiedelt sind. Hilfe und Informationen gibt es auch bei der Unabhängigen Patientenberatung, auf die etwa das Bundesgesundheitsministerium verweist.