Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Kinderporn­ografie: Oft fehlen Beweise

Justiz Warum die Ermittler tausende von Fällen nicht mehr verfolgen

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Freiburg Bei den Ermittlung­en gegen Täter, die im Internet kinderporn­ografische­s Material verbreiten, stoßen die Kriminalis­ten auf eine Hürde: Viele Dateien sind nach einer Weile nicht mehr auffindbar, weil es in Deutschlan­d keine Mindestspe­icherfrist­en mehr gibt.

Im vergangene­n Jahr hätten 8400 Fälle der Verbreitun­g und des Besitzes von Kinderporn­ografie eingestell­t werden müssen, weil die Ipadresse der betroffene­n Computer nicht weiter verfolgt werden konnte, sagt Markus Koths vom Bundeskrim­inalamt. Grund: Die Rechneradr­essen waren mangels Vorratsdat­enspeicher­ung bei den jeweiligen Providern nicht mehr hinterlegt. Nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes ist die bisherige Regelung zum Speichern von Daten faktisch außer Kraft gesetzt.

Ein besonders schockiere­nder Fall wird seit gestern in Freiburg verhandelt: Ein 41-jähriger Mann soll sich an einem heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg vergangen und dafür Geld bezahlt haben. Die Mutter und ihr Lebensgefä­hrte hatten das Kind demnach im Internet angeboten und es Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen.

Mit den Hürden, vor denen Ermittler häufig stehen, beschäftig­t sich auch der Kommentar. Einen Bericht vom ersten Prozesstag in Freiburg finden Sie auf Panorama.

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