Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Kinderpornografie: Oft fehlen Beweise
Justiz Warum die Ermittler tausende von Fällen nicht mehr verfolgen
Freiburg Bei den Ermittlungen gegen Täter, die im Internet kinderpornografisches Material verbreiten, stoßen die Kriminalisten auf eine Hürde: Viele Dateien sind nach einer Weile nicht mehr auffindbar, weil es in Deutschland keine Mindestspeicherfristen mehr gibt.
Im vergangenen Jahr hätten 8400 Fälle der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie eingestellt werden müssen, weil die Ipadresse der betroffenen Computer nicht weiter verfolgt werden konnte, sagt Markus Koths vom Bundeskriminalamt. Grund: Die Rechneradressen waren mangels Vorratsdatenspeicherung bei den jeweiligen Providern nicht mehr hinterlegt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist die bisherige Regelung zum Speichern von Daten faktisch außer Kraft gesetzt.
Ein besonders schockierender Fall wird seit gestern in Freiburg verhandelt: Ein 41-jähriger Mann soll sich an einem heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg vergangen und dafür Geld bezahlt haben. Die Mutter und ihr Lebensgefährte hatten das Kind demnach im Internet angeboten und es Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen.
Mit den Hürden, vor denen Ermittler häufig stehen, beschäftigt sich auch der Kommentar. Einen Bericht vom ersten Prozesstag in Freiburg finden Sie auf Panorama.