Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Biker räumt waghalsige Raserei ein
Motorradfahrer mit 221 Sachen geblitzt
Augsburg Die Motorradsaison hat begonnen und schon häufen sich die Meldungen von rasenden Bikern, die mit waghalsigen Geschwindigkeiten über den Asphalt brettern. Erst am Wochenende war auf der B16 bei Asbach-bäumenheim (Landkreis Donau-ries) ein Motorradfahrer mit 221 Stundenkilometern geblitzt worden – erlaubt sind 100. Drei Stunden zuvor war er an selber Stelle bereits mit 159 km/h fotografiert worden. Nun gab die Polizei bekannt, dass sie den Raser dank digitaler Blitztechnik, die beide Fahrtrichtungen überwache und daher auch das hinten am Motorrad angebrachte Kennzeichen registriert, ausfindig machen konnte. Der 28-jährige Mann habe die beiden Geschwindigkeitsverstöße eingeräumt, ihn erwartet ein viermonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von mehr als 1000 Euro.
Ein mit 242 Stundenkilometern in der Oberpfalz geblitzter Motorradraser wird dagegen wohl straffrei davonkommen. Der Unbekannte war am Samstag ebenfalls auf der B16 nahe Walderbach (Landkreis Cham) nur von vorne fotografiert worden. Der Grund: Die zweite Kamera der Messstelle war kurzzeitig
Hier stoßen Blitzer an ihre Grenzen
defekt. „Pech für uns, Glück in diesem Fall für den Motorradfahrer“, sagte ein Polizeisprecher.
„Inzwischen ermöglichen alle Geräte die Identifizierung in beiden Richtungen, so dass es kein Problem mehr ist, dass Motorräder nur hinten ein Kennzeichen haben“, erklärte Michael Jakob vom Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg. Die Identifizierung eines rasenden Bikers sei dennoch oftmals schwierig, wenn diese beispielsweise einen Helm mit getöntem Visier tragen oder nicht sofort von der Polizei angehalten werden können.
Ob Motorradfahrer öfter zu schnell unterwegs sind als Autofahrer, werde statistisch nicht separat erfasst, sagt Jakob. Es komme jedoch im Sommer relativ häufig vor, dass Geschwindigkeiten jenseits der 150 Stundenkilometer festgestellt werden, obwohl nur 100 erlaubt sind. Laut Jakob messen die Blitzgeräte übrigens „nur“bis Tempo 250. Mehr sei aber auch nicht erforderlich, da schon auf Überschreitungen von 70 Stundenkilometern die Höchststrafe steht.