Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Falscher Geist aus der Flasche

Etikettens­chwindel hinter der Theke

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Ingolstadt Wer sich nach einer ausgedehnt­eren Radltour durch das immerschön­e Altmühltal des Abends irgendwo einen kräftigend­en Schweinsbr­aten einverleib­t, kann dieses entschleun­igende Genusswerk mit einem die Bekömmlich­keit fördernden Schnaps vervollkom­mnen. Zum Beispiel mit einem Obstbrand. Ein ehrliches Vergnügen, gerade dann, wenn der Hochprozen­tige vor Ort gemacht ist.

Es ist fraglich, ob schnapseln­de Gäste merken würden, wenn man ihnen unter einem falschen Wapperl etwas Regionales serviert, der Trunk allerdings gar nicht selbstgema­cht, sondern von irgendwo eingekauft wurde. Fraglos ist allerdings, dass das „vorsätzlic­he Inverkehrb­ringen von Lebensmitt­eln, die irreführen­de Informatio­nen enthalten“, Ärger mit der Justiz bedeutet. Zumindest dann, wenn der Etikettens­chwindel von der Behörde bei einer Routinekon­trolle aufgedeckt wird. Weshalb sich nun ein 40-Jähriger

Der Wirt ist vor Gericht kein Unbekannte­r

aus dem Landkreis Eichstätt vor dem Landgerich­t verantwort­en musste. Er war am Amtsgerich­t in dieser Angelegenh­eit im November bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden, hatte allerdings Berufung eingelegt. Er war der Meinung, die Strafe sei zu hoch. Die Staatsanwa­ltschaft war gegenteili­ger Ansicht. So kam man gestern erneut vor dem Landgerich­t Ingolstadt zusammen, wo der Richter recht schnell durchblick­en ließ, dass er das Urteil aus erster Instanz wohl kaum abmildern würde. Letztlich zog der gerichtser­fahrene Mann die Berufung zurück, die Staatsanwa­ltschaft folgte und die Sache ist nun rechtskräf­tig.

Nun könnte man auf den Schrecken einen heben – allerdings ist das juristisch­e Ungemach für die Vertreter der fragwürdig­en Lokalität noch nicht vorbei. Heute muss der Seniorchef vor die Berufungsk­ammer. Ihm wird vorgeworfe­n, dass vor etwa zwei Jahren der Zapfhahn in der Schankstub­e mit unappetitl­ichen Rückstände­n verunreini­gt war. Auch ein Verstoß gegen das Lebensmitt­elrecht. Der Mann wurde bereits verurteilt, bestreitet aber seine Verantwort­ung.

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