Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mutter versorgt Sohn 228 Mal mit Drogen
Justiz Die 47-jährige Frau hat dem 15-Jährigen fast ein Jahr lang Marihuana gegeben – aus Sorge, dass er sonst dem Alkohol verfällt. Nun wurde sie verurteilt. Vor Gericht treten die schwierigen familiären Verhältnisse zutage
Landkreis Augsburg Alkohol und Drogen spielten im Leben der Angeklagten Stefanie F.* in den vergangenen Jahren eine große Rolle. Sie selbst trinke nichts, was nicht alle in ihrer Familie von sich behaupten könnten. Ihr Lebensgefährte beispielsweise sei Alkoholiker, wenn auch seit einigen Jahren trocken. Und auch bei einigen der vier Kinder der Patchworkfamilie laufe vieles schief. Der älteste Sohn, 18, wurde vor Kurzem am Augsburger Amtsgericht verurteilt, als er in alkoholisiertem Zustand einen anderen jungen Mann mit einem Messer verletzte. Der jüngste Sohn, 16 Jahre alt, hat die elterliche Wohnung im südlichen Landkreis Augsburg bereits verlassen und ist zu seiner älteren Schwester „geflüchtet“, sagte Verteidiger Marco Müller. Seine Mandantin wollte dem damals 15-Jährigen helfen, als Verzweiflungstat beschreibt Stefanie F. vor dem Augsburger Schöffengericht ihr Handeln im vergangenen Jahr. Denn monatelang gab sie ihm immer wieder Marihuana – insgesamt 381 Mal soll das laut Anklage der Fall gewesen sein.
Ihr Sohn habe begonnen, Alkohol zu trinken, Bier und Wodka. Immer mehr sei es geworden, sie musste ihn sogar völlig betrunken von der Schule abholen. Stefanie F. wollte sich Hilfe beim Jugendamt holen – so wie bei ihrer ältesten Tochter –, doch ihr Sohn blockte ab. Die 47-Jährige hatte Angst, dass sie ihn an den Alkohol verliert. Immer wieder geriet er wegen des Trinkens in Konflikt mit dem Gesetz: Er brach in ein Geschäft ein und sprayte Graffiti quer durch die Stadt. Der Sohn habe sie eines Tages angefleht, ihm etwas von den Drogen ihres Partners zu geben.
Da ihr Lebensgefährte immer einen kleinen Vorrat hatte, habe sie kleine Mengen abgezwackt. Nur so viel, dass es ihm nicht auffalle, sagte die Frau. „Ich dachte, meinen Sohn mit dem Marihuana bremsen zu können, aber das war ein großer Fehler. Das weiß ich jetzt“, sagt Stefanie F. vor Gericht aus. Ihr Plan – Marihuana statt Alkohol – ging nicht auf, denn an seinen Trinkgewohnheiten haben die Drogen nichts geändert. „Sie können Ihrem minderjährigen Sohn kein Marihuana geben. Ihre Logik ist absurd“, sagte Richter Philipp Meyer zu der Mutter.
Das Treiben der Angeklagten wurde im Sommer vergangenen Jahres aufgedeckt, als Polizisten einen Freund des Sohnes wegen Graffiti aufgriffen. In den Vernehmungen stellte sich heraus, dass der 15-jährige Sohn der Angeklagten das zu Hause zugesteckte Marihuana mit seinen besten Freunden teilte. Die 47-jährige bisher nicht vorbestrafte Stefanie F. legte sowohl bei der Polizei als auch bei der gestrigen Verhandlung ein umfassendes Geständnis ab.
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von 381 Fällen aus, die im Zeitraum von einem Jahr stattgefunden haben. Die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sieht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der hohen Anzahl eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Verteidiger Marco Müller sprach von einem minderschweren Fall, da es sich um Kleinstmengen an weichen Drogen handelte, die seine Mandantin nicht einmal selbst gekauft habe. Er hielt eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für angemessen.
Das Schöffengericht folgte dem Symbolfoto: Friso Gentsch, dpa Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die 47-Jährige zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, da es keinen minderschweren Fall erkennen konnte. „Sie können Ihrem Sohn nicht das eine Gift geben, nur damit er das andere Gift nicht nimmt“, sagte Richter Meyer in seiner Begründung. Das Gericht ging von „nur“228 Fällen aus, da es die Weitergabe der Drogen erst ab Januar 2017 und nicht schon ab August 2016 als erwiesen erachtete. Stefanie F. muss zudem 1500 Euro an die Drogenhilfe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
*Name von der Redaktion geändert