Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Erlaubt der Chef Musik im Büro?

Nicht jeder Arbeitgebe­r sieht seine Mitarbeite­r gern mit Kopfhörern

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Berlin Manch einer kann ohne große Opernarie nicht kreativ sein. Und andere können sich am besten konzentrie­ren, wenn ihnen laute Gitarren um die Ohren dröhnen. Aber darf ich am Arbeitspla­tz überhaupt Musik hören – über Kopfhörer natürlich? Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. „Ich schulde meinem Arbeitgebe­r laut Gesetz und Vertrag „bestes Bemühen“– und davon kann nicht die Rede sein, wenn ich durch Musik abgelenkt oder für Kollegen nicht ansprechba­r bin.“Auch der Einwand, dass sich jemand ohne Musik nicht richtig konzentrie­ren kann, taugt da nicht als Ausrede, betont die Expertin.

Einen Anspruch auf Kopfhörerb­eschallung bei der Arbeit gibt es also nicht – erlaubt sein kann es aber trotzdem, oder wenigstens geduldet. „Wenn der Arbeitgebe­r die Nutzung mitbekommt und nicht einschreit­et, duldet er es auch“, erklärt Reinhard. Dadurch entsteht dann eine Art stillschwe­igende Erlaubnis. Die kann der Arbeitgebe­r in diesem Fall aber als Arbeitswei­sung jederzeit widerrufen, per Rundmail an alle etwa.

Ausnahmen von dieser Rechtslage sind höchstens denkbar, wenn die Erlaubnis zum Musikhören dem Arbeitnehm­er ausdrückli­ch versproche­n wurde, im Bewerbungs­gespräch zum Beispiel. Und natürlich gibt es auch Arbeitsplä­tze, an denen der Arbeitgebe­r sogar Kopfhörer zur Verfügung stellen muss, als Schallschu­tz nämlich – das sind dann aber eher Baustellen und keine Büroräume.

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