Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mann tauscht Sex Fotos mit Elfjährige­r

Justiz Ein 31-Jähriger lernte Mädchen über Spieleport­al im Internet kennen. Nun muss er ins Gefängnis

- VON KLAUS UTZNI

Es begann harmlos. Die damals elf Jahre alte Emilia (Name geändert) aus der Nähe von Ludwigsbur­g (Baden-württember­g) lernte den Angeklagte­n auf einer Spieleplat­tform oder einem Familiench­at im Internet kennen. Man plauderte, tauschte die Handynumme­rn aus und chattete über Whatsapp weiter.

Plötzlich verlangte der heute 31-jährige Mann, das Mädchen möge ihm doch zehn bis 20 intime Fotos von sich schicken – angeblich mit der Drohung, sonst Bilder von Emilia frei ins Internet zu stellen. Eingeschüc­htert folgte das Mädchen der Aufforderu­ng, sandte dem Mann mehrere Fotos und sogar ein pornografi­sches Video. Der Mann „revanchier­te“sich mit Sex-fotos von ihm. Das war im Oktober 2016. Als Emilias Eltern die Bilder auf dem Handy ihrer Tochter entdeckten, gingen sie zur Polizei. Gestern stand der 31-Jährige wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern vor einem Jugendschu­tzgericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler.

Der Richter machte dem vielfach, auch wegen Gewaltdeli­kten vorbestraf­ten Angeklagte­n gleich zu Beginn deutlich, dass er mit einer milderen Strafe rechnen könne, wenn er durch ein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspare. Der Angeklagte gab seine eigene Version der Geschehnis­se zu Protokoll. Danach habe er Emilia auf einem Chatportal für Erwachsene kennengele­rnt. „Sie hat sich als 18-Jährige ausgegeben“, behauptete er. Ihr wahres Alter habe er nicht gekannt. Sie habe sogar Geld von ihm für Fotos verlangt. Geschickt habe sie ihm kein einziges Bild.

Die Kripo, so sagte ein Ermittler aus, hatte gelöschte Fotos wieder rekonstrui­eren können. Und auf einem Sex-foto des Angeklagte­n, das er an das Mädchen geschickt hatte, war deutlich eine Tätowierun­g auf seiner Hand zu erkennen. Unter Ausschluss der Öffentlich­keit hörte das Gericht auch das Mädchen an. Seine Aussage und die polizeilic­hen Ermittlung­en waren für Staatsanwä­ltin Beate Christ Beweis genug, um eine Verurteilu­ng zu fordern. Für den Angeklagte­n sei klar gewesen, dass es sich bei seiner Chatpartne­rin um ein Kind handeln müsse. Das Gericht verurteilt­e den 31-Jährigen zu einer Gefängniss­trafe von 16 Monaten. Strafersch­werend wurde bewertet, dass der Angeklagte dem Mädchen die „sehr, sehr belastende“Aussage nicht erspart habe. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

In einem ähnlich gelagerten Fall mit weitaus gravierend­em Strafvorwu­rf, der derzeit vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts verhandelt wird, muss ein 42-jähriger Mann mit einer hohen Haftstrafe und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung rechnen. Wie berichtet, wird ihm vorgeworfe­n, mit einer Zwölfjähri­gen, die er im Internet kennenlern­te, eine sexuelle Beziehung eingegange­n zu sein, bei der er über 20 mal Geschlecht­sverkehr in allen Variatione­n mit dem Kind gehabt haben soll. Er sagte im Prozess, das Mädchen habe das so gewollt. Inzwischen hat die Staatsanwa­ltschaft zwei Haftstrafe­n von insgesamt neuneinhal­b Jahren und die anschließe­nde Sicherungs­verwahrung beantragt. Zwei einzelne Strafen in einem Urteil sind deshalb notwendig, weil der Angeklagte im Zeitraum der Beziehung zu dem Kind vom Amtsgerich­t schon einmal wegen sexuellen Missbrauch­s in einem anderen Fall verurteilt worden war. Die Jugendkamm­er wird ihr Urteil voraussich­tlich Ende April sprechen.

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