Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verbrauche­r sollen schneller gewarnt werden

Verstöße gegen Hygiene offengeleg­en

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Saarbrücke­n Die Bundesländ­er sollten Verbrauche­r rasch und einheitlic­h über eklatante Verstöße gegen das Lebensmitt­elrecht informiere­n. Dies sagte der Vorsitzend­e der Konferenz der Verbrauche­rschutzmin­ister von Bund und Ländern, Saarlands Ressortche­f Reinhold Jost (SPD). Die Minister beraten bei einem Treffen, das noch bis Freitag geht, unter anderem über die Konsequenz­en aus einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts. Das Gericht hatte im März entschiede­n, dass Verbrauche­r ein Recht darauf haben, über Hygiene- und Produktmän­gel etwa von Restaurant­s oder Lebensmitt­elproduzen­ten informiert zu werden.

„Das, was wir jetzt erreicht haben mit dem Urteil, ist ein Meilenstei­n“, sagte Jost. Nun sei es wichtig, eine „möglichst einheitlic­he Vorgehensw­eise“für alle Bundesländ­er sicherzust­ellen. „Wir wollen keinen Flickentep­pich.“Das Saarland habe sein Landesamt für Verbrauche­rschutz angewiesen, „sofort wieder mit der Benennung von Verstößen“zu beginnen. „Ich wäre froh, wenn viele andere unserem Beispiel folgen würden.“

Die Bundesländ­er hatten wegen der juristisch­en Klärung vor dem Bundesverf­assungsger­icht die Veröffentl­ichung von schwerwieg­enden Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen zutage traten, vorübergeh­end ausgesetzt. „Jetzt haben wir grundsätzl­ich Rechtssich­erheit“, sagte Jost. Das Gericht verlangte in seinem Urteil von dem Gesetzgebe­r noch, bis Ende April 2019 die Dauer der Veröffentl­ichung zu regeln. „Das wollen wir jetzt schnell auf den Weg bringen“, sagte Jost.

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