Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

„Wir fanden es lustig“

Prozess Ein Hochdruckr­einiger kann auch zum Malen verwendet werden. Wenn dabei aber ein Hakenkreuz herauskomm­t, wird es kriminell – und teuer. Das wurde jetzt in Augsburg deutlich

- VON MICHAEL SIEGEL

Augsburg Am Anfang war es angeblich nur ein mit einem Hochdruckr­einiger gemaltes „X“. Dann kamen in bierselige­r Laune noch vier Striche dazu – und fertig war das Hakenkreuz. Auf einem Dach im Augsburger Stadtteil Inningen. Deutlich sichtbar für Jedermann. Diese „dumme Gaudi“, so bezeichnet­e der 31 Jahre alte Urheber des „Kunstwerks“die Aktion, landete am Mittwoch vor dem Augsburger Amtsgerich­t und endete mit zwei Geldstrafe­n.

In der Gerichtsve­rhandlung sei deutlich geworden, dass es sich bei den beiden Angeklagte­n nicht um einen „rechtsradi­kalen Sturmtrupp“handle, sondern dass sie eher einen – wenngleich verbotenen – „plakativen Unfug“betrieben hatten, erklärte Richter Roland Fink. Er verurteilt­e den 31-Jährigen und den 30 Jahre alten Hausbesitz­er, der das Hakenkreuz wochenlang auf seinem Dach geduldet hatte, wegen des Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen zu Geldstrafe­n von jeweils mehr als 5000 Euro.

Es war ein Samstagnac­hmittag im Herbst 2017. Drei Kumpels waren an besagtem Haus zusammenge­kommen, um bei Bier und Gegrilltem

Eine Säuberungs­aktion geht schief

ein Vordach mit Teerpappe auszubesse­rn. Während der 30-jährige Hausbesitz­er gerade unterwegs war, „kärcherte“der 31-jährige Helfer zunächst ein großes X in die verschmutz­ten Dachziegel, um es dann mit den Haken zu verzieren. „Wir fanden das recht lustig“, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Noch am selben Abend sei der Hausbesitz­er auf den Scherz hingewiese­n worden. Er beschloss daraufhin: „Das muss runter“. Gleich am Sonntag versuchte also der Pflasterer, das Hakenkreuz mit einem Schwamm wegzuputze­n. Was im ersten Moment zu gelingen schien, entpuppte sich beim nächsten Regenguss als eine etwas unbeholfen­e Säuberungs­aktion: Der Regen förderte die Leistung des Hochdruckr­einigers zurück ans Licht – das Hakenkreuz kam wieder zum Vorschein. Aber, so der 30-jährige Angeklagte, Laub und Bäume des Nachbarn hätten zunächst die Sicht darauf versperrt. Dann fiel jedoch erst das Laub, später wurden die Bäume gefällt und im Januar 2018

Hakenkreuz und Co.: Diese Symbole sind in Deutschlan­d verboten

Das wohl bekanntest­e strafbare Symbol in Deutschlan­d ist das Ha kenkreuz. Es ist auch verboten, wenn es seitenverk­ehrt oder mit geboge nen Haken verwendet wird. Erlaubt ist dagegen, wenn die Darstellun­g Ab lehnung symbolisie­rt, wie bei einem durchgestr­ichenen Hakenkreuz oder einem, das in einen Mülleimer wandert.

Der Reichsadle­r, mit ausgebreit­eten Schwingen und Hakenkreuz im Ei chenlaubkr­anz, war das Hoheitszei­chen des Deutschen Reichs. Während er in dieser Form nicht verwendet werden

ging bei der Polizei schließlic­h eine anonyme Anzeige ein. Der Staatsschu­tz wurde tätig, die Ziegel des Dachs wurden umgedeckt, das Hakenkreuz verschwand.

Ein Kriminalbe­amter sagte am Mittwoch vor Gericht als Zeuge aus, dass bei einer Hausdurchs­uchung der beiden Angeklagte­n kein rechtsradi­kales Propaganda-material gefunden worden sei. Staatsanwä­ltin darf, ist er ohne Hakenkreuz nicht strafbar.

Die Siegrune: Die einfache Ausfüh rung war das Emblem des Deutschen Jungvolks, einer Unterorgan­isation der Hitler Jugend. Die Doppelsieg­rune gilt als Symbol der SS. Auch die Ver wendung des SS Totenkopfe­s ist strafbar.

In Bayern sind die Autokennze­ichen HH und AH in Kombinatio­n mit den Zahlen 88 und 18 verboten. Außerdem darf niemand mit den Kürzeln NS, N PD und N SU durch die Lande fah

Melanie Ostermeier wollte es daher ein „letztes Mal“für die anderweiti­g bereits gerichtsbe­kannten Angeklagte­n bei einer Geldstrafe bewendet wissen – auch wenn das Nssymbol über längere Zeit täglich von tausenden Benutzern der vorbeiführ­enden Inninger Durchgangs­straße zu sehen gewesen ist.

Die Angeklagte­n entschuldi­gten sich in ihren letzten Worten: „Es tut ren. Bundesweit verboten sind HJ, KZ, SA und SS.

Ebenfalls verboten: Der Hitlergruß und Parolen wie „Heil Hitler“, „Sieg Heil“oder „Blut und Ehre“.

Wie ist es mit Tätowierun­gen? Grundsätzl­ich erlaubt. Verfassung­s widrige Kennzeiche­n dürfen aber nicht öffentlich sichtbar sein.

Es gibt eine Reihe weiterer verbote ner Symbole. Die Staatsregi­erung hat diese im Internet auf dem Portal „Bayern gegen Rechtsextr­emis mus“zusammenge­fasst. (slor)

uns leid.“Richter Fink erkannte das Geständnis der beiden ohne Rechtsanwä­lte erschienen­en Männer an. Es sei klar geworden, dass sie nicht aus rechtsradi­kaler Gesinnung gehandelt, sondern eine Dummheit begangen hätten. Entspreche­nd hielt er die Forderung der Staatsanwä­ltin für angemessen und übernahm in sein Urteil auch die geforderte­n Summen.

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Foto: Silvio Wyszengrad So sah das Hakenkreuz auf dem Wohnhaus im Augsburger Stadtteil Inningen aus. Ein Vierteljah­r lang war es zu sehen – dann rückte der Staatsschu­tz an.

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