Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Finanzdeba­kel: 1,15 Millionen Euro sind mindestens weg

Soziales Ein zu spät eingereich­ter Förderantr­ag für Kindertage­sstätten hätte die Stadt teuer zu stehen kommen können. Nun hilft der Freistaat aus. Aber wie verhält sich der Bund?

- VON MICHAEL HÖRMANN

Das schlimmste Szenario ist wohl abgewendet: Wegen eines zu spät eingereich­ten Förderantr­ags drohte der Stadt Augsburg die Rückzahlun­g von 28,5 Millionen Euro. Unsere Zeitung hatte bereits Anfang der Woche darüber berichtet, dass der Freistaat der Stadt wohl aus der finanziell­en Notlage helfen wird. Nun gibt es konkrete Zahlen, auch wenn das Ergebnis der Schlussabr­echnung noch offen ist. Der Haushaltsa­usschuss des Landtags hat am Mittwoch die rechtliche­n Voraussetz­ungen dafür geschaffen. Es war ein einstimmig­er Beschluss, der nun noch vom Landtag abgesegnet werden muss.

Was die Förderungs­summe des Freistaats anbelangt, muss die Stadt Augsburg 1,07 Millionen Euro zurückzahl­en. Den restlichen Betrag von 25,63 Millionen Euro übernimmt der Freistaat. Die 1,07 Millionen Euro errechnen sich aus einem Satz von 96 Prozent, der nach einer noch zu beschließe­nden Gesetzesän­derung festgelegt wurde.

Offen ist gegenwärti­g noch, wie es mit dem Zuschuss des Bundes aussieht. Hier geht es um 1,8 Millionen Euro. Darüber ist noch keine Entscheidu­ng gefallen. Der Freistaat wird über Sozialmini­sterin Kerstin Schreyer an Berlin appelliere­n, hieß es am Mittwoch, dass auch der Bund eine ähnliche Regelung wie der Freistaat übernimmt. Im besten Fall müsste die Stadt Augsburg somit noch 80 000 Euro an den Bund zurückzahl­en. Bleibt der Bund stur, sind es 1,8 Millionen Euro. Daher liegt die Bandbreite der Rückzahlun­g für die Stadt nun exakt zwischen 1,15 und 2,87 Millionen Euro.

Spd-landtagsab­geordneter Harald Güller, Mitglied im Haushaltsa­usschuss, bestätigte die einvernehm­liche Lösung, die von allen Fraktionen mitgetrage­n wird. Es handle sich um kein Gesetz, das für Augsburg geschaffen werde, betonte Güller weiter. Auch andere Kommunen könnten jetzt davon profitiert­en, sollten sie Anträge verspätet eingereich­t haben.

Der Landtag reagiere mit seiner Gesetzesän­derung letztlich darauf, wie komplex die Handhabe bei den Förderrich­tlinien im bayerische­n Kinderbild­ungs- und -betreuungs­gesetz sei. In der Begründung heißt es: „Kurzzeitig­e Fristübers­chreitunge­n haben (bislang) grundsätzl­ich den vollständi­gen Entfall des Förderansp­ruchs zur Folge. Dies führt bei Fristversä­umnis zu einer erhebliche­n Belastung der kommunalen Haushalte. Diese wiederum gefährdet den weiteren Ausbau der Kindertage­sbetreuung, da der finanziell­e Spielraum der Kommunen sinkt.“

In Augsburg ging es um besagte 28,5 Millionen Euro. Ein Sachbearbe­iter im städtische­n Jugendamt hatte den Antrag zu spät eingereich­t. Die Regierung von Schwaben als Genehmigun­gsbehörde hatte die zeitliche Verzögerun­g zunächst akzeptiert, erst Monate später war die Fristübers­chreitung an anderer Stelle bemerkt worden. Es geht um staatliche Zuschüsse für nicht-städtische Kitas. Die Träger können das Geld auf alle Fälle behalten.

Das Desaster im Amt führte zu personelle­n Konsequenz­en und Umstruktur­ierungen. Amtsleiter­in Sabine Nölke-schaufler wurde zwischenze­itlich von ihren Aufgaben entbunden. Ihr wird von der Stadt eine andere Stelle angeboten, wobei dem Vernehmen nach noch keine Einigung erzielt ist. Die frühere Amtsleiter­in ist derzeit nicht im Dienst. Das Jugendamt wird kommissari­sch von anderen Kräften geführt.

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Foto: Roderfeld Eine Panne im Jugendamt kostet Stadt wohl 1,15 Millionen Euro. Das weniger als befürchtet. die ist

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