Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Stadt kritisiert das lange Verfahren zur Friedhofsaffäre
Vorwürfe Drei städtische Arbeiter wurden verurteilt, weil sie in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Jetzt droht ihnen sogar der Rauswurf. Umweltreferent Reiner Erben nennt die Verzögerungen bei der Justiz eine „harte Geduldsprobe“
Dass ihre Geschäfte, die sie nebenbei auf dem Nordfriedhof betrieben haben, nicht erlaubt sind, muss den städtischen Arbeitern bewusst gewesen sein. Davon ging auch Amtsrichterin Ulrike Ebel-scheufele aus, als sie am Montag das Urteil gegen drei Friedhofsangestellte verkündete. Das Gericht verhängte Bewährungsstrafen zwischen neun und 21 Monaten wegen Betrugs und Unterschlagung. Die Arbeiter sollen in der Dienstzeit auf eigene Rechnung Grabarbeiten erledigt haben. Warum er auf Quittungen, die er Grabbesitzern ausgestellt hat, mit einem falschen Namen unterschrieben hat, konnte einer der Angeklagten in dem Prozess nicht so recht erklären. Für Staatsanwältin Yvonne Möller war die Sache klar: „Sie wussten, dass es verboten ist, was Sie tun.“
Der Fall kam zunächst durch die Ermittlungen eines Privatdetektivs ans Licht. Anfang des Jahres 2015 stellte die Stadt Augsburg dann eine Strafanzeige. Konsequenzen hatte das Verhalten für die Friedhofsarbeiter – außer Versetzungen – bisher aber nicht. Die Stadt verwies bisher immer auf das noch laufende strafrechtliche Verfahren. Das ist auch nach dem ersten Urteil nicht abgeschlossen. Die Betroffenen können in die nächste Instanz gehen. Die drei verurteilten Friedhofsarbeiter haben aber im Prozess zugegeben, dass es Mauscheleien und Geschäfte unter der Hand auf dem Friedhof gegeben hat, an denen sie beteiligt waren.
Ihre Anwälte sind zwar der Ansicht, dass sich die Arbeiter strafrechtlich nicht schuldig gemacht haben. Dennoch drohen den städtischen Angestellten nun arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zum Rauswurf. Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) kündigt auf Anfrage unserer Redaktion an: „Wir werden jetzt Akteneinsicht beantragen, um die weiteren arbeitsrechtlichen Schritte angehen zu können.“Reiner Erben betont, arbeitsrechtliche Schritte müssten gut überlegt sein und mit Beweisen hinterlegt werden, um nicht ins Leere zu laufen. Er sagt: „Vor dem Arbeitsgericht muss ein Arbeitgeber die Beweise für Fehlverhalten vorlegen. Kann er das nicht oder nur unzureichend, verliert er die Möglichkeit, Konsequenzen zu ziehen.“Diese Beweise erhoffe sich die Stadt nun von der Akteneinsicht. Die Mitarbeiter gegen Bezahlung freizustellen, sei keine Option gewesen, so der Referent. „Dabei hätten wir die Mitarbeiter drei Jahre lang bezahlt nach Hause geschickt, ohne eine Arbeitsleistung von ihnen zu erhalten.“
Reiner Erben sagt, er sei nicht glücklich über die lange Dauer des Strafverfahrens. „Nachdem die Ermittlungen Mitte 2015 bereits abgeschlossen waren, gingen wir davon aus, dass zeitnah der Strafprozess stattfindet.“Die lange Verzögerung habe die Stadt auf „eine harte Geduldsprobe“gestellt. Er habe sich regelmäßig über den Verfahrensstand erkundigt und um Beschleunigung gebeten. Ein Grund für die Verzögerung war, dass es bei der Staatsanwaltschaft kurz hintereinander mehrere personelle Wechsel gegeben hat. Zuletzt lagen die Akten noch längere Zeit beim Gericht, ehe der Prozess stattfinden konnte.
In dem Prozess am Montag wurde das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten früheren Friedhofsverwalter Gerd Koller und einen weiteren Arbeiter abgetrennt. Koller bestreitet, etwas mit den Schwarzgeschäften zu tun gehabt zu haben. Wann der Prozess gegen ihn stattfinden soll, steht noch nicht fest.