Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Planetare Wellen beeinflussen unser Wetter
Im November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht Zweifel angedeutet, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, für alle seine Beschlüsse verfassungsrechtlich ausreichend legitimiert sei. Von den drei Gutachten, die zu dieser Frage inzwischen vorliegen, stammt eines von den Augsburger Juristen Prof. Dr. Ulrich M. Gassner und PD Dr. Thomas Holzner. Im G-BA entscheiden Vertreter der Krankenkassen und verschiedener Leistungserbringer für über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte über fast alle Bereiche der medizinischen Versorgung, zum Beispiel über Erstattungsfähigkeit innovativer Behandlungsmethoden. Daneben bestimmt der G-BA über zahlreiche strukturelle Weichenstellungen, wie etwa den Bedarf an niedergelassenen Fachärzten oder Mindestmengen, die eine Spezialklinik an bestimmten Behandlungen vorweisen muss. Ähnlich wie ein Gesetzgeber verabschiedet der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien bzw. Normen, an die sich alle Beteiligten – Ärzte, Versicherte und so weiter – halten müssen. Nutzt etwa ein niedergelassener Arzt eine Therapie, die der G-BA nicht genehmigt hat, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Fragwürdige demokratische Legitimation Die demokratische Legitimation des G-BA ist in doppelter Hinsicht zweifelhaft. Zum einen haben die Versicherten dort kein Stimmrecht. Zum anderen überlässt ihm der Bundestag zu viel Entscheidungskompetenz. Diese Problematik hat das Bundesverfassungsgericht untersucht und gefordert, dass der demokratisch gewählte Gesetzgeber ausreichend detaillierte Vorgaben für den Leistungskatalog der Krankenkassen festsetzen muss. Neben zwei anderen Gutachtern wurde auch Gassner vom Bundesgesundheitsministerium daraufhin mit einem Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA beauftragt.
Während die beiden anderen Gutachten dafür plädieren, alles beim Alten zu lassen beziehungsweise eine radikale Reform zu wagen, schlagen Gassner und Holzner einen mittleren Weg vor. „Vom Weiterdenken des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ausgehend, kann es nur einen Königsweg zur Reform geben, und der“, so Gassner, „schließt Radikallösungen aus.“Reformvorschläge im Detail Das „Augsburger“Gutachten empfiehlt Reformen in zwölf Einzelbereichen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung, die zum einen die Bestimmtheit der jeweiligen Gesetzesvorschrift zur Ermächtigung des G-BA betreffen, zum anderen aber auch Mitwirkungsrechte der nicht im G-BA vertretenen Leistungserbringer. Plädiert wird für ein Vetorecht der Patientenorganisationen bei Beschlüssen und für Mitbeteiligungsrechte des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages bei der Berufung des unparteiischen G-ba-vorsitzenden. Zentraler Reformvorschlag ist die Einrichtung einer Gemeinsamen Schiedsstelle, die im Konfliktfall und bei möglichen Blockaden im Gremium einberufen wird. Die Stelle soll neben den G-ba-mitgliedern aus acht zusätzlichen unparteiischen Sachverständigen bestehen und vom Bundestagsausschuss für Gesundheit gewählt werden. Die Mitglieder der Schiedsstelle sollen zusätzlich zu den G-bamitgliedern Stimmrechte erhalten. Damit könnten die Unparteiischen – die aus dem G-BA selbst sowie die aus der Schiedsstelle – mit elf Stimmen den zehn Stimmen von Krankenkassen und Leistungserbringern überlegen sein. Schließlich schlagen die Augsburger Gutachter vor, die bei Richtlinien bestehenden Aufsichtsbefugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit auch auf Beschlüsse zu erstrecken. Himmelsmechanik, der Astronomie und der Raumfahrttechnik. Die erste Tiefenergietransitbahn zum Mond Zu Gast bei passgenauem Sparringspartner Dass Belbruno sich als Humboldt-preisträger ausgerechnet Augsburg als gastgebende Universität für sein Forschungsjahr in Deutschland ausgesucht hat, ist natürlich kein Zufall. Sein hiesiger Gastgeber Urs Frauenfelder ist ausgewiesener Experte für symplektische Geometrie – für Strukturen, die durch das Studium von Gleichungen in der Himmelsdynamik entdeckt wurden. Ein gewissermaßen passgenauer und herausfordernder Sparringspartner also für den Raumfahrtmathematiker aus New York. leiten die Augsburger Forscher die planetaren Wellen aus der Temperatur ab. Und zwar nicht nur in der Troposphäre, sondern bis weit darüber – 87 Kilometer über dem Erdboden. „In der mittleren Atmosphäre“, so Küchelbauer, „lassen sich die Wellen aufgrund des geringen Luftdrucks besonders gut nachweisen. Es ist fast, als würden wir sie durch ein Vergrößerungsglas betrachten.“