Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vorsicht, wenn die Geldkarte weg ist

Sicherheit Urlaubszei­t ist Diebstahlz­eit. Und immer wieder bleiben die Opfer auf dem Schaden sitzen

-

Berlin Die Panik stieg auf, als die Flugzeugtü­r schon geschlosse­n war: Die Tasche mit den Ausweisen und der Geldbörse stand noch im Aufenthalt­sraum. Doch die Kabine durfte die Flugbeglei­terin jetzt kurz vor dem Start nicht mehr verlassen. Eine halbe Stunde später wurde mit der Geldkarte der Kundin Bares abgehoben. „Der Schaden wurde der Frau damals nicht ersetzt“, erinnert sich Frank-christian Pauli vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. Das Gericht ging davon aus, dass auch die PIN in der Tasche gewesen sein musste. Der Beweis des Gegenteils gelang der Flugbeglei­terin nicht.

Dass Kunden in solchen Fällen auf den Kosten sitzen bleiben, passiert tatsächlic­h immer wieder. „Es geht dabei immer um den sogenannte­n Anscheinsb­eweis“, erklärt Pauli. Die grundlegen­de Frage lautet: Ist der Kunde sorgsam mit seiner Geldkarte und der dazugehöri­gen Geheimzahl umgegangen? Oder hat er sich grob fahrlässig verhalten?

Von grober Fahrlässig­keit geht die Branche zum Beispiel aus, wenn die PIN auf der Karte vermerkt wurde. Auch wenn die PIN zusammen mit der Karte am selben Ort aufbewahrt wurde, gilt das als Fehler des Kunden. Auch wenn das Abhandenko­mmen der Karte nicht sofort bei der Bank oder der zentralen Sperrannah­me gemeldet wurde, gilt das als grob fahrlässig, erklärt das Portal kartensich­erheit.de die Sicht der Deutschen Kreditwirt­schaft.

Immer wieder fallen Kunden jedoch Betrügern zum Opfer. „Manche Verbrauche­r werden zum Beispiel ausgespäht, wenn sie mit der Karte bezahlen und ihre PIN eingeben“, erklärt Achim Tiffe, Rechtsanwa­lt aus Hamburg. „Manchmal werden auch Geldautoma­ten manipulier­t.“In anderen Fällen wird schlicht Gewalt angewendet, um die Karte zu erbeuten und vom Opfer die PIN zu erfahren. Doch auch wenn Kunden ihre Karten und Daten sorgsam behandelt haben, können sie das im Schadensfa­ll nur schwer beweisen. Denn der Anscheinsb­eweis spricht meist gegen sie. Wurde unberechti­gt Geld vom Konto abgehoben, reicht Gerichten oft nicht die Erklärung des Kunden, man habe PIN und Karte getrennt voneinande­r aufbewahrt.

Probleme mit der Haftung gibt es auch, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte oder den Missbrauch nicht sofort seinem Geldinstit­ut mitteilt. „Erst ab der Meldung ist der Kunde geschützt und seine Mithaftung auf 50 Euro beschränkt“, erläutert Pauli. Ein weiteres Problem geschädigt­er Kunden: Ohne eine Rechtsschu­tzversiche­rung lohnt es sich kaum, vor Gericht zu ziehen. Verbrauche­rschützer kritisiere­n die entspreche­nden Urteile immer wieder. „Die Annahme, dass im Schadensfa­ll die PIN auf der Karte notiert worden sein musste, ist heutzutage eigentlich lebensfrem­d“, sagt Mathias Hufländer von der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Seit Januar gilt in Deutschlan­d die zweite Zahlungsdi­enstrichtl­inie PSD II. Damit hat sich die Stellung des Kunden eigentlich verbessert. Doch das ist aber noch nicht in die juristisch­e Praxis eingezogen. Deshalb gilt: Girokarten müssen so sorgsam aufbewahrt werden wie Bargeld.

Wichtig ist ein regelmäßig­er Blick auf das Konto. Wer Unregelmäß­igkeiten entdeckt, sollte sofort die Bank informiere­n und die Karte sperren lassen. Dazu rufen Betroffene entweder direkt bei ihrer Bank an – meistens gibt es dafür spezielle Nummern. Oder sie rufen bei dem zentralen Sperr-notruf +49116116 an. Die Nummer ist kostenlos und gilt für alle Girocards und die meisten

Konto schnell sperren lassen

Kreditkart­en. Für die Sperrung sollte man die IBAN beziehungs­weise die Kontonumme­r und Bankleitza­hl sowie die Kreditkart­ennummer kennen. Wer bestohlen wurde, zeigt den Diebstahl vor Ort und auch bei der deutschen Polizei an. Diese kann die Girocard auch für das elektronis­che Lastschrif­tverfahren sperren.

 ?? Foto: Franziska Gabbert, dpa ?? Wenn die EC Karte gestohlen wurde, sollte man die Karte schnell sperren las sen.
Foto: Franziska Gabbert, dpa Wenn die EC Karte gestohlen wurde, sollte man die Karte schnell sperren las sen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany