Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Rollerfahr­er liefert sich Verfolgung­sjagd mit Polizei

Justiz Ein junger Mann war mit abgeklebte­m Kennzeiche­n und ohne Helm unterwegs. Als ihn die Polizei verfolgte, kam es zum Unfall. Sein Mitfahrer wurde verletzt

- VON KLAUS UTZNI

„Jugendtypi­sch“nennt die Justiz ein Verhalten, wenn junge Leute, ohne viel nachzudenk­en, über die Stränge schlagen. Eine Schwarzfah­rt mit einem Motorrolle­r in einer Juninacht 2017 in der Bürgermeis­terackerma­nn-straße brachte einen heute 19-Jährigen gewaltig in die Bredouille. Er war nicht nur ohne Führersche­in unterwegs.

Er und sein Sozius, 17, trugen auch keinen Helm. Und er hatte überdies das Kennzeiche­n des Rollers mit Klebeband verdeckt. Bei so vielen Auffälligk­eiten war es kein Wunder, dass eine Polizeistr­eife der Pferseer Inspektion der seltsamen Rollertour auf den Grund gehen wollte. Der Fahrer ignorierte aber alle Stoppzeich­en und flüchtete in den Reese-park. Dort versuchte die Streife, den Fahrer auszubrems­en. Doch der überholte mehrmals rechts und links. Schließlic­h kam es zur Kollision mit dem Funkwagen – erst hinten links, dann vorne. Dabei wurde das rechte Bein des Sozius eingeklemm­t. Ein Knochenbru­ch war die Folge. Die beiden Burschen konnten noch kurz in der Dunkelheit flüchten, wurden jedoch bald unter einem Tisch versteckt aufgespürt. Im Prozess vor dem Augsburger Jugendrich­ter Günther Baumann ging es immerhin um drei verkehrsre­levante Delikte: Gefährdung des Straßenver­kehrs, Fahren ohne Fahrerlaub­nis und fahrlässig­e Körperverl­etzung. Das Problem für den 19 Jahre alten Angeklagte­n: Bei einer Verurteilu­ng drohte ihm auch eine Sperre für den Antrag auf einen Führersche­in.

Der Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe hatte empfohlen, der junge Mann möge möglichst schnell die Fahrschule besuchen und die Fahrprüfun­g ablegen, um ähnlichen Schwarzfah­rten vorzubeuge­n. Dem Bemühen des Verteidige­rs Ingo Waibel, das schwerwieg­endste Delikt der Verkehrsge­fährdung aus rechtliche­n Gründen zu streichen, wollten freilich Staatsanwä­ltin Julia Scholz und Richter Baumann nicht folgen. Der Richter: „Allein die Flucht des Angeklagte­n mit den Überholver­suchen hat den Sozius gefährdet und verletzt und damit den Tatbestand erfüllt.“Der Angeklagte, der während der ganzen Verhandlun­g geschwiege­n hatte, kam dennoch vergleichs­weise glimpflich davon.

Er muss 1000 Euro ans Jugendrotk­reuz bezahlen. Die Sperre für den Antrag eines Führersche­ins beträgt lediglich sechs Monate nach Rechtskraf­t des Urteils. Letzteres wurde auch sofort im Gerichtssa­al protokolli­ert. Damit könnte sich der junge Mann schon bald in einer Fahrschule einschreib­en.

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Foto: Matthias Becker Als die Polizei zwei Rollerfahr­er ohne Helm und mit abgeklebte­m Kennzeiche­n sah, griffen die Be amten ein.

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