Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Darf der FCA Caiuby rauswerfen?

Bundesliga Nicht zum ersten Mal verstößt ein Fußballpro­fi gegen Regeln. Dass ein Urlaub eigenmächt­ig verlängert wird, kam schon mehrmals vor. Über diese Rechte verfügen der Spieler und der Verein

- VON JOHANNES GRAF

Zwei trainingsf­reie Tage hat Augsburgs Trainer Manuel Baum seinen Fußballpro­fis Anfang der Woche verordnet. Vom anstrengen­den Trainingsl­ager im südtirolis­chen Mals sollten sich die Spieler des FC Augsburg erholen. Einer anderen Form des Müßiggangs widmete sich derweil Caiuby. Seinen Urlaub hat der 29-jährige Offensivsp­ieler eigenmächt­ig verlängert, zudem fiel er privat unangenehm auf. Seit Dienstag ist Caiuby zurück in Augsburg (siehe überregion­aler Sport). Doch wie wird der FC Augsburg nun reagieren? Fragen und Antworten zur Causa Caiuby.

In der Vergangenh­eit haben Profis wiederholt ihren Urlaub verlängert. Mit welchen Folgen?

Verlängert ein Arbeitnehm­er eigenmächt­ig seinen Urlaub, muss er mit einer Kündigung rechnen. Und zwar fristlos. Im Profifußba­ll verhält es sich in der Praxis anders. Klubverant­wortliche scheuen diesen finalen Schritt, weil eine Kündigung mit einem sportliche­n und finanziell­en Wertverlus­t verbunden ist. Wenn Profis in der Vergangenh­eit den Trainingss­tart nach dem persönlich­en Kalender ausrichtet­en, beließen es die Vereine daher meist bei einer Geldstrafe. Beispiel: Gegen den Brasiliane­r Walace verhängte der Hamburger SV im Januar eine Geldstrafe in fünfstelli­ger Höhe.

Welche Rechte hat der Spieler?

Jeder Arbeitnehm­er hat einen Anspruch auf Beschäftig­ung, wobei sich der Umfang nach dem Inhalt des Arbeitsver­trags richtet. Strittig ist, ob Einzeltrai­ning oder die Versetzung in eine alternativ­e Trainingsg­ruppe dem gerecht werden. Den Spieler aus sportliche­n Gründen zu entlassen, ist nicht möglich. Zum einen trägt der Verein das Risiko der sportliche­n Entwicklun­g, zum anderen ist die fußballeri­sche Qualität eines Spielers objektiv schwerlich zu beurteilen. Auch ein geändertes sportliche­s Konzept, in dem für den Spieler kein Platz mehr ist, stellt keinen Kündigungs­grund dar. Zudem darf ein Spieler einen Verein abmahnen, wenn er seinen Lohn wiederholt verspätet oder gar nicht erhält.

Dortmunds Dembelé verweigert­e vor einem Jahr das Training, weil er zum FC Barcelona wechseln wollte. Warum Erfolg? hatte der Spieler damals

Klubs stecken in einem Dilemma. Spricht der Verein eine rechtswirk­same Kündigung aus, endet das Arbeitsver­hältnis und der Spieler ist frei. Abwanderun­gswillige Spieler mit einem lukrativen Angebot können so ihren Abgang provoziere­n und erreichen ihr Ziel. Was im normalen Arbeitsleb­en für einen Arbeitnehm­er von Nachteil ist, kann also für Profis von Vorteil sein.

Verliert der Klub bei einer Kündigung automatisc­h die Transferre­chte?

Ja. Wenn der Vertrag aufgelöst ist, erteilt der Weltverban­d Fifa bei einem internatio­nalen Transfer grundsätzl­ich die Freigabe. Wechselt ein Spieler innerhalb Deutschlan­ds, hat der Klub Anspruch auf Schadeners­atz. In der Praxis lässt sich dies aber kaum umsetzen, weil der Verein den Schaden darlegen und beweisen muss. Entgangene Transferei­nnahmen fallen nach deutschem Recht nicht darunter.

Wie kann ein Verein die Kündigung begründen?

In erster Linie mit schwerwieg­enden Verfehlung­en des Spielers. Denkbar sind Verhaltens­weisen, die nachhaltig das Zusammenle­ben der gesamten Mannschaft stören. Dazu zählen etwa vorsätzlic­he Verletzung­en oder gravierend­e Beleidigun­gen. Darüber hinaus kann der Klub das außerdiens­tliche Verhalten eines Mitarbeite­rs bewerten. Das öffentlich­e Interesse an einem Fußballpro­fi beschränkt sich nicht auf die sportliche Leistung des Kickers, auch sein Auftreten in der Öffentlich­keit fällt auf den Verein und dessen Ansehen zurück. Entspreche­nd scheinen Kündigungs­gründe im „Fall Caiuby“vorhanden zu sein. Er verlängert­e aus eigenen Stücken den Urlaub, zudem ermittelt die Polizei wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Leistungse­rschleichu­ng.

Welche Konsequenz­en FCA ziehen? könnte der

Im „Fall Opare“hat der Bundesligi­st Ende Januar konsequent gehandelt. Der Ghanaer wurde suspendier­t, weil er ein Treffen mit Schalke-verantwort­lichen verschwieg­en hatte und in der Aufarbeitu­ng des Vorgangs mehrmals gelogen haben soll. Opare bekam Einzeltrai­ning, so erfüllte der FCA seine Pflichten als Arbeitgebe­r. Wenn der Arbeitgebe­r den Arbeitnehm­er freistellt, erfolgt dies in der Regel unter Fortzahlun­g der Bezüge. Im „Fall Caiuby“könnte der FCA ähnlich wie im „Fall Opare“verfahren, er könnte den Brasiliane­r freistelle­n. Anderersei­ts könnte er Milde zeigen und den Spieler abmahnen oder mit einer Geldstrafe belegen.

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Foto: Ulrich Wagner Wie geht es mit Caiuby weiter? Seit Dienstag ist der Brasiliane­r zurück in Augsburg. Nun beraten Verantwort­liche des FC Augs burg, wie es mit dem 29 Jährigen weitergeht.

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