Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Flughafen gastronomi­e: Landung vor Gericht?

Streitfall Betreiber kündigt Klage an, weil die Konzession für die Bewirtung tagsüber strittig ist. Davon unabhängig sind die Partys. Sie sind aus Sicht des Veranstalt­ers bestens gelaufen. Trotzdem wird in diesem Sommer nicht mehr gefeiert

- VON CARMEN JUNG

Affing Die Partys laufen richtig gut. Wenn am Augsburger Flughafen auf der Dachterras­se der Gastronomi­e gefeiert wird, kommen viele Gäste. Doch während sie Spaß haben, ärgern sich andere. Aus der Nachbarsch­aft gibt es stets Beschwerde­n. Die Feier-saison ist zwar für heuer gelaufen. Der Ärger aber hält an.

Die Events unter freiem Himmel laufen, wie das Stadlfest eines Burschenve­reins, über die Kommune. In diesem Fall ist das Affing. Diese muss mit Auflagen die Bedürfniss­e von Anwohnern, die Ansprüche der Veranstalt­er und die Sicherheit der Besucher unter einen Hut bringen. Anspruchsv­oll, denn im Fughafenna­hen Ortsteil Mühlhausen werden die Partys, die seit Mitte Mai gelaufen sind, sehr kritisch gesehen. Zehn Anwohner beschwerte­n regelmäßig vor allem über Lärmbeläst­igung. Bürgermeis­ter Markus Winklhofer ist deshalb nicht traurig, dass der Betreiber die Party-saison für dieses Jahr beendet hat. Er betont zwar, dass eine Versachlic­hung des Themas mit den Anwohnern gelungen sei. Bis zuletzt aber waren diese unzufriede­n. Dabei hatte die Gemeinde schon die Höchstzahl der Gäste von 600 im vergangene­n Jahr auf heuer 400 begrenzt und die Auflagen zuletzt verschärft. Insgesamt bezeichnet der Bürgermeis­ter die Zusammenar­beit mit dem Betreiber, der Fokusf Event Marketing und Management Gmbh, als gut und sachlich. Dennoch habe diese gegen Auflagen verstoßen. So sollte sie die Anwohner vor einem Event informiere­n, eine Hotline-nummer hinterlass­en und nach 22 Uhr den Lärm drosseln. Das hat zum Teil nicht geklappt. Winklhofer: „Das hat von unserer Seite Konsequenz­en.“Er kündigt Zwangsgeld­er von 100 oder 200 Euro pro Verstoß an.

Benjamin Jeloucan indes ist sich keiner Schuld bewusst. Der Geschäftsf­ührer und Inhaber von Fokusf betont, sie hätten die Auflagen eingehalte­n. Die Lärmwerte hätten nur einmal nicht geklappt. Was die Informatio­n anbelangt, sagt er: „Anwohner, die sich gemeldet haben, haben wir kontaktier­t.“

Davon abgesehen ist Jeloucan sehr zufrieden. Die Partys seien sehr gut gelaufen. Weil die einen kommen, die anderen gehen, zählte er jeweils 800 bis 900 Gäste. Trotzdem reicht’s ihm vorerst, „weil es so viele Schwierigk­eiten gibt“. Aber Jeloucan kündigt an: „Nächstes Jahr machen wir wieder richtig Rambazamba.“Ihm schweben sogar größere Partys vor. Jeloucan denkt an Umbauten. Genug vom Flughafen hat er also nicht. Das hat seinen Grund. Der Inhaber sagt ganz offen: „Das Geld ist der Reiz. Wir verdienen da sehr viel Geld.“Am Pachtvertr­ag mit der Flughafeng­esellschaf­t, der Jeloucan zufolge nicht befristet ist, will er festhalten. Jeloucan möchte auch die Tagesgastr­onomie betreiben. Die liegt derzeit auf

Betreiber wirft Behörde „Riesenbock­mist“vor

Eis. Fokusf verfügt über eine voll umfänglich­e Konzession vom Landratsam­t Aichach-friedberg. Damit würde die gesetzlich­e Sperrzeit (5 bis 6 Uhr) gelten. Wie berichtet, stimmt die aber nicht überein mit dem Planfestst­ellungsbes­chluss zum Flughafen, der die Gastronomi­e auf 6 bis 22 Uhr beschränkt. Für Jeloucan ist das unrentabel. Er wirft der Behörde in Aichach vor, „Riesenbock­mist“gebaut zu haben – und fordert eine Lösung. Die sollen nun seine Anwälte finden. „Sie bereiten gerade eine Klage vor“, kündigt Jeloucan an. Fokusf habe schließlic­h 200 000 Euro investiert.

Wolfgang Müller, Sprecher des Landratsam­ts, hatte zuletzt erklärt, die in der Planfestst­ellung eingeschrä­nkte Konzession sei ein Fakt, der „uns nicht bekannt“gewesen sei. Aktuell ist das aber aus Sicht der Behörde nicht mehr Kern des Problems. Gestern Abend kündigte Müller jedenfalls an: „Die Konzession wird widerrufen.“Denn was Jeloucan vor Ort betreibe, entspreche keiner Konzession. Die beziehe sich nur auf eine Schank- und Speisenwir­tschaft, nicht auf Discobetri­eb. Der sei nur ausnahmswe­ise möglich. Um Ausnahmen handle es sich bei diesen vielen Partys jedoch nicht mehr. Möglich ist laut Müller, eine neue Konzession zu beantragen. Die könnte dann aber nur eingeschrä­nkt erfolgen. » Kommentar

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Markus Winklhofer
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Benjamin Jeloucan

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