Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Es bleibt bei 17,50 Euro pro Monat
Urteil Jetzt ist das letzte Wort gesprochen: Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungsgemäß und gerecht. Eine Gruppe kann sich über Entlastung freuen
Karlsruhe Früher die „Gez-gebühr“, heute der Rundfunkbeitrag: Dass in Deutschland jeder seinen Teil zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender beitragen muss, passt nicht allen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Eine Gruppe von Beitragszahlern hat sich aber zu Recht beschwert.
Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbeitrag? Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Früher, als es noch die geräteabhängige Rundfunkgebühr gab, mussten Kontrolleure von Haus zu Haus. Jetzt gehen die Sender davon aus, dass sowieso in fast jeder Wohnung ein Fernseher steht. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote zudem mobil übers Internet.
Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehmen müssen zahlen. Ob viel oder wenig, das hängt davon ab, wie viele Dienstwagen und Mitarbeiter sie an wie vielen Standorten haben. Denn auch im Auto oder in der Werkshalle läuft das Radio und auf so gut wie jedem Schreibtisch steht ein Computer. Für Hotelzimmer wird ebenfalls kassiert. Privatwagen kosten nichts.
Welche Bedeutung hat der Beitrag für die Öffentlich-rechtlichen? Für ARD, ZDF und Deutschlandradio
ist er die Haupteinnahmequelle. 2017 kamen insgesamt 7,97 Milliarden Euro zusammen. Die Finanzierung über Beiträge oder Gebühren soll sicherstellen, dass die Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Sonst könnten sie ihrem gesellschaftlichen Auftrag, mit einer breiten, ausgewogenen Berichterstattung an einer freien Meinungsbildung mitzuwirken, nicht mehr gerecht werden.
Ein Teil lehnt es aus Prinzip ab, für die öffentlich-rechtlichen Angebote zu zahlen. Andere finden, sie werden unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten: Denn wer allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG, die alleinerziehende Mutter mehr als das Doppelverdiener-paar. In Karlsruhe geklagt hat auch der Autoverleiher Sixt, der für seine fast 50000 Mietwagen und die vielen Standorte jedes Jahr einen siebenstelligen Betrag überweist. kritisierten Ungerechtigkeiten? Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung? Anja Semmelroch und Anika von Greve-dierfeld, dpa