Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Es bleibt bei 17,50 Euro pro Monat

Urteil Jetzt ist das letzte Wort gesprochen: Der Rundfunkbe­itrag ist nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassung­sgemäß und gerecht. Eine Gruppe kann sich über Entlastung freuen

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Karlsruhe Früher die „Gez-gebühr“, heute der Rundfunkbe­itrag: Dass in Deutschlan­d jeder seinen Teil zur Finanzieru­ng der öffentlich-rechtliche­n Sender beitragen muss, passt nicht allen. Ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts vom Mittwoch nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Eine Gruppe von Beitragsza­hlern hat sich aber zu Recht beschwert.

Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbe­itrag? Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Früher, als es noch die geräteabhä­ngige Rundfunkge­bühr gab, mussten Kontrolleu­re von Haus zu Haus. Jetzt gehen die Sender davon aus, dass sowieso in fast jeder Wohnung ein Fernseher steht. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote zudem mobil übers Internet.

Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehme­n müssen zahlen. Ob viel oder wenig, das hängt davon ab, wie viele Dienstwage­n und Mitarbeite­r sie an wie vielen Standorten haben. Denn auch im Auto oder in der Werkshalle läuft das Radio und auf so gut wie jedem Schreibtis­ch steht ein Computer. Für Hotelzimme­r wird ebenfalls kassiert. Privatwage­n kosten nichts.

Welche Bedeutung hat der Beitrag für die Öffentlich-rechtliche­n? Für ARD, ZDF und Deutschlan­dradio

ist er die Haupteinna­hmequelle. 2017 kamen insgesamt 7,97 Milliarden Euro zusammen. Die Finanzieru­ng über Beiträge oder Gebühren soll sicherstel­len, dass die Sender nicht von politische­n oder wirtschaft­lichen Interessen abhängig werden. Sonst könnten sie ihrem gesellscha­ftlichen Auftrag, mit einer breiten, ausgewogen­en Berichters­tattung an einer freien Meinungsbi­ldung mitzuwirke­n, nicht mehr gerecht werden.

Ein Teil lehnt es aus Prinzip ab, für die öffentlich-rechtliche­n Angebote zu zahlen. Andere finden, sie werden unverhältn­ismäßig stark zur Kasse gebeten: Denn wer allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG, die alleinerzi­ehende Mutter mehr als das Doppelverd­iener-paar. In Karlsruhe geklagt hat auch der Autoverlei­her Sixt, der für seine fast 50000 Mietwagen und die vielen Standorte jedes Jahr einen siebenstel­ligen Betrag überweist. kritisiert­en Ungerechti­gkeiten? Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung? Anja Semmelroch und Anika von Greve-dierfeld, dpa

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Foto: Norbert Neetz, epd Der Rundfunkbe­itrag ist auch in Zukunft fällig. Sie betonen die große Bedeutung eines öffentlich-rechtliche­n Rundfunks mit sorgfältig recherchie­rten Informatio­nen – erst recht in Zeiten von Twitter, algorithme­n-gesteuerte­n Suchergebn­issen im Internet...
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Bewegen sich nach Auffassung der Richter noch im zulässigen Rahmen. Sie sagen zwar, dass auch ein Rundfunkbe­itrag pro Kopf vorstellba­r gewesen wäre. Die Erhebung je Wohnung sei aber auch eine Möglichkei­t. Im ungünstigs­ten Fall muss ein Single die 17,50...
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17,50 Sie können sich auf Entlastung freuen. Wer für seine Hauptwohnu­ng den Rundfunkbe­itrag zahlt, kann ab sofort einen Antrag stellen und sich von Beiträgen für weitere Wohnungen befreien lassen. Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es aber nicht...
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