Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Baukindergeld verbessert Bonität
Auch Eltern ohne Trauschein haben Anspruch
Das Baukindergeld ist auf den Weg gebracht. Für den Ersterwerb einer neuen oder gebrauchten Immobilie, die selbst genutzt wird, gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2018 pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen plus 15.000 Euro pro Kind, das zu Hause wohnt und noch nicht volljährig ist. Beantragen können Interessierte das Baukindergeld, wenn sie in die Immobilie eingezogen sind und dies durch eine Meldebestätigung nachweisen können. Auch Eltern ohne Trauschein sind nach bisherigen Informationen förderberechtigt.
Der Verband der Privaten Bausparkassen sieht im Baukindergeld ein Instrument, um die Verschuldung geringer zu halten. „Es wirkt für den Bauherren ähnlich wie Eigenkapital.“Haushalte an der Schwelle zum Wohneigentum hätten damit eine gute Chance, die größte Hürde auf dem Weg zum Eigentumserwerb zu überwinden. Zur langfristigen Stärkung der Eigenkapitalbildung müsse das Baukindergeld allerdings durch eine längst überfällige Verbesserung der Ansparförderung in Form der staatlichen Wohnungsbauprämie ergänzt werden.
Antragsformulare für das Baukindergeld sollen ab Ende August bei der bundeseigenen Förderbank KFW vorliegen. Ein Antrag kann nach dem Beschluss der Koalition bis Ende 2020 gestellt werden.