Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Persönlich­keitsstöru­ng

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Der Verurteilt­e hat laut Gutachten eine dissoziale Persönlich­keits störung. Typisch dafür sind Verant

wortungslo­sigkeit und Missach

tung sozialer Normen, fehlendes Schuldbewu­sstsein und geringes Einfühlung­svermögen. Menschen mit dissoziale­r Persönlich­keitsstöru­ng kommen häufiger mit dem Gesetz

in Konflikt. (mun)

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