Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Abschiebeverbot für Sami A. bleibt wirksam
Der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben. Das Bamf hatte argumentiert, dass Sami A. seit seiner Abschiebung in Tunesien nicht gefoltert worden sei und somit die Bedenken des Gerichts unbegründet seien. Die Richter schlossen sich dem nicht an. Nach ihrer Ansicht bestehe für Sami A. weiterhin „beachtliche Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung“.