Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Abschiebev­erbot für Sami A. bleibt wirksam

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Der unter umstritten­en Umständen abgeschobe­ne Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschlan­d geholt werden. Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebev­erbot für den Tunesier aufzuheben. Das Bamf hatte argumentie­rt, dass Sami A. seit seiner Abschiebun­g in Tunesien nicht gefoltert worden sei und somit die Bedenken des Gerichts unbegründe­t seien. Die Richter schlossen sich dem nicht an. Nach ihrer Ansicht bestehe für Sami A. weiterhin „beachtlich­e Gefahr einer menschenre­chtswidrig­en Behandlung“.

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