Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
„Open Lab“wehrt sich gegen Durchsuchung
Im Juni durchforsteten Polizisten die Tüftlerwerkstatt und weitere Räume in Deutschland. Dabei werden die Netzaktivisten in dem Ermittlungsverfahren zum „Krawallreiseführer“nur als Zeugen geführt. Wie es nun weitergeht
Kaum eine Polizeiaktion in Augsburg hat zuletzt für so viel Aufregung gesorgt: Am 20. Juni durchsuchten Ermittler eine Wohnung und die IT- und Tüftlerwerkstatt „Open Lab“, dazu weitere Räume in Dresden, Jena und Berlin. Wie berichtet, stand die Durchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des „Krawallreiseführers“. Auf einer Internetseite war dieser vor dem Afd-bundesparteitag anonym veröffentlicht worden. Die von der Durchsuchung betroffenen Netzaktivisten sind nicht verdächtig, mit der Publikation etwas zu tun zu haben. Sie werden als Zeugen geführt. Die Kritik an der Aktion war groß, nicht nur innerhalb der It-szene. Auch die Organisation „Reporter ohne Grenzen“bezeichnete das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden als „absolut unverhältnismäßig“. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Um was für ein Ermittlungsverfahren handelt es sich genau?
Der online veröffentlichte Beitrag, um den es geht, trägt den Titel „Reiseführer für Krawalltouristen“; es werden dort unter anderem Hinweise gegeben, wie Autos angezündet und Wurfgeschosse gebaut werden können. Anhängig ist das Verfahren wegen „Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Ermittelt wird von der Staatsschutzabteilung der Augsburger Polizei, von der nach Informationen unserer Redaktion auch die Initiative für die Durchsuchung ausging. Das Verfahren richtet sich nach wie vor gegen Unbekannt, teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit. Konkrete Beschuldigte gibt es noch nicht.
Wie kam es überhaupt zur Durchsuchung in Augsburg und anderswo?
Der Hintergrund ist etwas kompliziert. Auf der Homepage der „Krawalltouristen“wird als Kontaktmöglichkeit eine E-mail-adresse des Us-amerikanischen Anbieters „Riseup“angegeben, der keine Nutzerdaten erfasst. Der gemeinnützige Verein „Zwiebelfreunde“aus Dresden unterstützt Projekte zur sicheren und vertraulichen Kommunikation und unterhält auch ein Spendenkonto für „Riseup“. Diese dünne Verbindung reichte der Generalstaatsanwaltschaft aus, um Durchsuchungsbeschlüsse für Vorstandsmitglieder der „Zwiebelfreunde“zu erwirken, um etwa an Kontounterlagen und Daten von Menschen zu kommen, die für „Riseup“gespendet haben. Einer der Vorstandsmitglieder, Moritz Bartl, lebt in Augsburg und ist auch im Lab aktiv. Einer der Beschlüsse des Amtsgerichtes München umfasste auch die Arbeitsräume Bartls, daher durchsuchten die Beamten die Tüftlerwerkstatt. Dort fanden sie auch Chemikalien und an einer Tafel chemische Formeln. Dies führte für Open Lab-mitglieder zu weiteren Unannehmlichkeiten: Kurzzeitig kamen sie in den Polizeiarrest, da die Beamten den Verdacht hegten, es könnte möglicherweise eine Explosion vorbereitet worden sein.
Ist eine Durchsuchung bei Zeugen überhaupt zulässig?
Rechtlich ist es den Ermittlungsbehörden möglich, Räume von Zeugen durchsuchen zu lassen. Als „andere Personen“werden sie im entsprechenden Paragrafen benannt. Dass ausschließlich Räume von Zeugen durchforstet werden, komme allerdings selten vor, sagt ein Augsburger Strafverteidiger. Schließlich sei eine solche Aktion ein schwerwiegender Eingriff, und die rechtlichen Hürden für einen solchen Beschluss lägen im Fall von Unbeteiligten noch einmal deutlich höher, als wenn es um Beschuldigte einer Straftat gehe. Ob die Maßnahme in diesem Fall rechtmäßig war, beschäftigt nun die Gerichte. Die Be- troffenen werden von verschiedenen Anwälten vertreten, die Anträge auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände gestellt haben – also etwa Usb-sticks, Tabletcomputer oder Festplatten. Einige der Zeugen haben ihr Equipment wieder zurückerhalten, andere bislang nicht. Moritz Bartls Anwalt hat dazu Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes München eingelegt. Dieser sei verfassungswidrig und unverhältnismäßig, argumentiert er. Um an Spender für „Riseup“zu kommen, hätten die Ermittler auch Kontoauszüge bei der Bank einsehen können, statt Wohnungen zu durchsuchen. Auch sei etwa nicht gesagt, dass Spender an den E-mail-dienst zugleich Nutzer seien. Am Landgericht München wird nun die Rechtmäßigkeit geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft hat angeordnet, dass die Beweismittel bis zur rechtlichen Klärung nicht ausgewertet werden. Ein Teilerfolg für die Netzaktivisten.
Welche Folgen hatte die Durchsuchung für die Zeugen?
Die Zeugen arbeiten vorrangig im It-bereich – und sind dabei auf entsprechendes Equipment angewieopen sen. Moritz Bartl etwa ist auch an einem Eu-projekt namens „Panoramix“beteiligt. Diese Arbeit, sagt er, sei aktuell stark beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall müsse man viel Geld an die EU zurückzahlen. Dazu komme die Belastung durch die Durchsuchung, auch bei seiner Frau, die einen beschlagnahmten Tablet-computer auch noch nicht wieder habe. Und die Kosten: 12 000 Euro seien es bislang für neues Equipment und Anwälte.
Was hat es mit den Chemikalien und den Formeln auf sich?
Nach Auskunft von Bartl hatte das Open Lab verschiedene Chemikalien gelagert, die man zum Beispiel zum Ätzen von Platinen oder zum Reinigen der 3D-drucker benötigt. An einer Tafel in der Werkstatt stand NH4NO3 + Diesel, also Ammoniumnitrat und Diesel, womit sich theoretisch Sprengstoff herstellen lässt, daher offenbar die Aufmerksamkeit der Ermittler. Die Auskünfte der Behörden zu diesem Komplex sind etwas verwirrend. Zunächst hatte es Anfang Juli von einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft geheißen, von einem weiteren Ermittlungsverfahren wisse er nichts. Später teilte die Polizei mit, es habe der Anfangsverdacht der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion bestanden. Daher habe man sämtliche mitgeführten Gegenstände der angetroffenen Personen vor Ort sichergestellt. Es hätten sich aber bis dahin keine weiteren Anhaltspunkte ergeben, dass eine Straftat mit Sprengstoffen geplant werde. Nun teilt die Staatsanwaltschaft mit, es laufe ein Verfahren „gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“. Bartl sagt, man habe manche der Chemikalien als Spende erhalten – einer aus dem Team habe die Formel wohl illustrativ an die Tafel geschrieben, um klarzustellen, welche Gefahr davon ausgehen könne. Die Chemikalien seien seines Wissens schon länger nicht mehr im Open Lab gelagert gewesen.
Wie geht es nun weiter?
Vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse dürfte nicht viel passieren. Wie es um die Ermittlungen zum „Krawallreiseführer“bestellt ist, ist unklar. Weitere Durchsuchungen gab es nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft bislang nicht.