Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Stadtrat korrigiert einen 14 Jahre alten Beschluss
Das städtische Liegenschaftsamt wird künftig das Höhmannhaus verwalten. Intern sind die Dinge geklärt
Es ist in der seit Wochen kontrovers geführten Debatte über die Mietkonditionen im städtischen Höhmannhaus ein entscheidender Punkt: Warum konnten die städtischen Kunstsammlungen, die die Immobilie im Auftrag der Stadt verwalten, bislang quasi mit sich selbst Mietverträge abschließen? Wegen dieser wechselseitigen Beziehung steht Christof Trepesch, Chef der Kunstsammlungen, in der Kritik. Er wehrt sich und verweist darauf, dass die Kunstsammlungen bereits im Jahr 2011 den Wunsch geäußert hatten, die Verwaltung der Immobilie in eine Stiftung zu überführen. Hermann Weber, damals Kämmerer, lehnte das Ansinnen ab.
Nun kommt Bewegung in die Angelegenheit. Künftig soll das städtische Liegenschaftsamt die Immobilie betreuen. In der Sitzung des Ferienausschusses des Stadtrats soll nächsten Donnerstag der politsche Beschluss fallen. Intern sind die Weichen gestellt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen muss der Stadtrat dem Vorgang zustimmen. Dies hängt damit zusammen, dass der Stadtrat auch im Jahr 2004 entschied, wie mit dem Höhmannhaus in der Maximilianstraße umgegangen werden soll. Die Immobilie hatte Ruth Höhmann der Stadt und den Kunstsammlungen vermacht. Die Stadt nahm das Erbe an und legte die damit verbundenen Konditionen fest. Als testamentarische Auflage wurde unter anderem verfügt, heißt es, dass das Grundstück Maximilianstraße 48 mit allen Gebäuden auf Dauer im Gemeindevermögen zu behalten sei. Es sei allerdings als Sondervermögen vom übrigen Vermögen zu behandeln. Die sogenannten Bewirtschaftungsbefugnisse wurden den Kunstsammlungen zugewiesen. Dieser Schritt wird nun aufgehoben. Unabhängig von dieser Entscheidung läuft die Debatte, ob das Liegenschaftsamt dauerhaft alle städtischen Wohnimmobilien betreuen soll. Gegenwärtig ist es so, dass die Referate die Hoheit über die Immobilien haben. So betreut das Bildungsreferat mehrere Hausmeisterwohnungen.