Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wie die Regierung den Mietanstie­g bremsen will

Eigentümer müssen Gründe für Erhöhung offenlegen. Bei Modernisie­rungen gibt es eine Obergrenze

- VON MARTIN FERBER

Berlin Katarina Barley ist zufrieden. „Mit dieser Reform stärken wir die Rechte von Mietern, schützen sie vor Verdrängun­g und begrenzen die finanziell­en Folgen von Modernisie­rungen“, sagte die Justizmini­sterin von der SPD, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentw­urf zum Schutz der Mieter beschlosse­n hatte. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Wie sieht die neue Mietpreisb­remse konkret aus?

Es bleibt bei der bisherigen Regelung, dass in einem sogenannte­n „angespannt­en Wohnungsma­rkt“die Miete im Fall einer Neuvermiet­ung höchstens zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen darf. Allerdings werden die bisher geltenden Ausnahmen bei „umfassend modernisie­rten Wohnungen“sowie bei Neubauten schärfer gefasst.

Welche neuen Pflichten haben die Vermieter?

Vermieter sind künftig zur Transparen­z verpflicht­et. Sie müssen die künftigen Mieterinne­n und Mieter noch vor dem Abschluss des Mietvertra­gs unaufgefor­dert informiere­n, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisb­remse vorliegt, beispielsw­eise weil die Vormiete schon deutlich über der ortsüblich­en Miete lag oder weil in den letzten drei Jahren eine umfassende Modernisie­rung der Wohnung vorgenomme­n wurde. Außerdem sind, wie bisher, Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggest­ellt und erstmals vermietet wurden, von der Bremse ausgenomme­n, aber auch nur dann, wenn der Vermieter das Datum der Fertigstel­lung offenlegt. Hat er diese Auskünfte nicht erteilt, kann er sich später nicht mehr auf die Ausnahme berufen und muss unter Umständen sogar die Miete auf die nach der Mietpreisb­remse zulässige Höhe absenken.

Welche zusätzlich­en Rechte erhalten die Mieter?

Bislang mussten die Mieter selber ermitteln und dokumentie­ren, ob und aus welchen Gründen die verlangte Miete gegen die Mietpreisb­remse verstößt, beispielsw­eise indem sie sich bei den Vormietern über die Miethöhe erkundigte­n oder ob die Wohnung tatsächlic­h umfassend modernisie­rt wurde. In Zukunft kann ohne diese Nachweise die erforderli­che Rüge ausgesproc­hen werden, um gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Die Beweislast wird also umgedreht. In der Vergangenh­eit war die Weigerung der Vermieter, die Höhe der Vormiete offenzuleg­en, der Hauptgrund für den Verstoß gegen das geltende Recht oder für den Gang zum Gericht.

In welchem Umfang dürfen Mieten bei Modernisie­rungen steigen?

Bislang durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiet­e umlegen, künftig sind in Gebieten mit geltender Kappungsgr­enze nur noch acht Prozent pro Jahr erlaubt. Zudem wird bundesweit und für alle Modernisie­rungsmaßna­hmen, die innerhalb von sechs Jahren durchgefüh­rt werden, eine absolute Kappungsgr­enze eingeführt: Die Miete darf höchstens um drei Euro pro Quadratmet­er erhöht werden.

Wie will die Regierung teure Luxussanie­rungen verhindern, mit denen immer wieder Altmieter aus den Wohnungen gedrängt werden?

Da es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass Eigentümer besonders teure und aufwendige Modernisie­rungen durchführe­n, die einen hohen Mietanstie­g rechtferti­gen, oder die Baumaßnahm­en in einer Art und Weise vornehmen, dass die Mieter von sich aus kündigen, wird das „Herausmode­rnisieren“als Ordnungswi­drigkeit in das Wirtschaft­sstrafgese­tz aufgenomme­n. Es drohen Bußgelder von bis zu 100000 Euro. Zudem haben die Mieter, die von derartigen Maßnahmen betroffen sind, einen Anspruch auf Schadeners­atz – sie können die Kosten für den Umzug oder die höhere Miete in der neuen Wohnung geltend machen.

Gibt es Änderungen beim Mietspiege­l?

Im Gesetz sind keine Änderungen vorgesehen. Allerdings gibt es in der Koalition Überlegung­en, den Betrachtun­gszeitraum zu verlängern. Bislang geben die Mietspiege­l die Entwicklun­g der Miethöhe bei Neuvermiet­ungen in den jeweils letzten vier Jahren wieder. Dieser Zeitraum könnte auf acht oder gar zehn Jahre verlängert werden. Weil in diesem Fall mehr Altverträg­e in die Berechnung einfließen, würde der Durchschni­tt der Mietpreise sinken.

 ??  ?? Katarina Barley
Katarina Barley

Newspapers in German

Newspapers from Germany