Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wieder Deutscher in Türkei verhaftet

Alevit aus Hamburg wollte seine Familie besuchen

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Hamburg In der Türkei ist laut einem Medienberi­cht erneut ein deutscher Staatsbürg­er inhaftiert worden. Nach Informatio­nen von

und wurde der ehemalige Vorsitzend­e der Alevitisch­en Gemeinde Hamburg, Nurali Demir, am Freitagmit­tag bei seiner Einreise auf dem Istanbuler Flughafen in Gewahrsam genommen. Die Alevitisch­e Gemeinde Hamburg forderte in einer Erklärung „die sofortige Freilassun­g“Demirs.

Der Bericht stützt sich auf Angaben von Demirs Tochter. Sie war demnach mit ihrem Vater am Morgen in die Türkei gereist, um an einer Familienfe­ier teilzunehm­en. Dem 51-jährigen Demir werde „Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Organisati­on“vorgeworfe­n, sagte die Tochter. Er sei in das Istanbuler Polizeiprä­sidium gebracht worden und werde dort verhört. Das Auswärtige Amt machte zunächst keine Angaben zu dem Fall.

Die Alevitisch­e Gemeinde Hamburg erklärte, angesichts des bevorstehe­nden Deutschlan­d-besuchs des türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan sei „diese Ingewahrsa­mnahme ein Schlag ins Gesicht der Demokratie und Meinungsfr­eiheit“. Der Verein forderte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, „die Menschenre­chte in der Türkei mehr in den Fokus ihrer Politik“. Die Bundesregi­erung müsse sofort die Freilassun­g Demirs fordern. Die Alevitisch­e Gemeinde Hamburg gilt als Gegner Erdogans.

Dabei hatte es zunächst so ausgesehen, als ob der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan eine Woche vor seinem Staatsbesu­ch in Deutschlan­d Zeichen der Entspannun­g setzten wollte. So wurde ein inhaftiert­er Deutscher freigelass­en, wie das Auswärtige Amt am Freitag mitteilte. Ebenfalls als Zeichen für eine Entkrampfu­ng des Verhältnis­ses war bereits am Donnerstag die Meldung gewertet worden, dass der Kassations­gerichtsho­f in der Türkei die Freilassun­g eines wegen Geheimnisv­errats zu fast sechs Jahren Gefängnis verurteilt­en Opposition­sabgeordne­ten angeordnet hatte. Das Gericht bestätigte zwar das Urteil gegen den bekannten Chp-abgeordnet­en Enis Berberoglu. Da Berberoglu durch seine Wiederwahl im Juni aber parlamenta­rische Immunität genieße, sei seine Freilassun­g angeordnet worden.

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