Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gut versichert, wenn man krank wird
Experten antworten auf Ihre Fragen
Ab Januar 2019 gelten für Krankenversicherte einige Änderungen. So zahlen bald Arbeitnehmer und -geber den Kassenbeitrag einschließlich Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Diese Regelung gilt auch für Rentenversicherungsträger. Neu ist auch, dass Selbstständige mit geringem Einkommen weniger zahlen müssen. Die Regeln der Krankenversicherungen für Kassen- wie Privatpatienten bleiben kompliziert genug.
● Wovon hängt es ab, ob man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert wird?
● Haben freiwillig versicherte Kassenmitglieder höhere Leistungsansprüche als Pflichtversicherte?
● Dürfen die Beiträge zur Krankenversicherung komplett steuerlich geltend gemacht werden?
● Auf welche Bedingungen muss man beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung achten?
● Können Studienabbrecher zurück in die Familienversicherung?
● Kann man gesetzliches und privates Krankengeld kombinieren?
Solche und andere Fragen beantworten unsere Experten am Mittwoch, 10. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.
Am Lesertelefon sitzen der unabhängige Fachberater Herbert Keller, Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenversicherung und Georg Deisenhofer von der AOK Bayern. (AZ) .
Die Rufnummern finden Sie in der Mittwochsausgabe.