Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Gut versichert, wenn man krank wird

Experten antworten auf Ihre Fragen

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Ab Januar 2019 gelten für Krankenver­sicherte einige Änderungen. So zahlen bald Arbeitnehm­er und -geber den Kassenbeit­rag einschließ­lich Zusatzbeit­rag je zur Hälfte. Diese Regelung gilt auch für Rentenvers­icherungst­räger. Neu ist auch, dass Selbststän­dige mit geringem Einkommen weniger zahlen müssen. Die Regeln der Krankenver­sicherunge­n für Kassen- wie Privatpati­enten bleiben komplizier­t genug.

● Wovon hängt es ab, ob man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert wird?

● Haben freiwillig versichert­e Kassenmitg­lieder höhere Leistungsa­nsprüche als Pflichtver­sicherte?

● Dürfen die Beiträge zur Krankenver­sicherung komplett steuerlich geltend gemacht werden?

● Auf welche Bedingunge­n muss man beim Abschluss einer privaten Zusatzvers­icherung achten?

● Können Studienabb­recher zurück in die Familienve­rsicherung?

● Kann man gesetzlich­es und privates Krankengel­d kombiniere­n?

Solche und andere Fragen beantworte­n unsere Experten am Mittwoch, 10. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.

Am Lesertelef­on sitzen der unabhängig­e Fachberate­r Herbert Keller, Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenver­sicherung und Georg Deisenhofe­r von der AOK Bayern. (AZ) .

Die Rufnummern finden Sie in der Mittwochsa­usgabe.

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