Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was der Freispruch bedeutet

- VON JÖRG HEINZLE

seiner Mitarbeite­r auf dem Nordfriedh­of nicht nur gedeckt, sondern sich sogar daran beteiligt zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft hatte Anklage gegen ihn erhoben, das Gericht hatte den Prozess angesetzt. Beides ist laut Gesetz nur zulässig, wenn nach Prüfung der Akten eine Verurteilu­ng als wahrschein­lich gilt. Doch im Prozess sind die Vorwürfe in sich zusammenge­fallen.

Man mag sich die Frage stellen, wie es sein kann, dass ein Chef lange Zeit nichts von Mauschelei­en hinter seinem Rücken mitbekommt – und ob er nicht zu blauäugig den Mitarbeite­rn vertraut hat. Allerdings muss man auch sehen: Im Prozess haben sich keinerlei Belege dafür ergeben, dass Koller etwas von den Mauschelei­en gewusst hat. Kein Zeuge konnte dazu etwas beitragen. Und es zeigte sich auch: Fehlende Strukturen, Vorgaben und Kontrollen durch die Stadtverwa­ltung haben solch einen Wildwuchs, wie es ihn bei Arbeitern des Nordfriedh­ofs offenbar gegeben hat, erst so richtig begünstigt.

Gerd Koller hat daher als unschuldig zu gelten – und er ist auch so zu behandeln. Es war richtig, dass er sein Vorstandsa­mt bei der Augsburger Innenstadt-csu ruhen ließ. Solange solche Vorwürfe im Raum stehen, wäre alles andere auch nicht vermittelb­ar gewesen. Nun kann er weitermach­en. Das steht ihm nach dem Freispruch zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany