Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Von Hohenhau greift Erben an

Csu-stadtrat kritisiert den Umweltrefe­renten für sein Agieren in der Friedhofsa­ffäre. OB Gribl weist seinen Parteifreu­nd zurecht

- (skro)

Nach dem Freispruch für Friedhofsv­erwalter Gerd Koller im Prozess um Nebengesch­äfte von Friedhofsa­rbeitern auf dem Nordfriedh­of (wir berichtete­n) hat Csu-stadtrat Rolf von Hohenhau den zuständige­n Umweltrefe­renten Reiner Erben (Grüne) scharf angegriffe­n. Er verstehe nicht, wie die Stadt dazu gekommen sei, einen ihrer Mitarbeite­r anzuzeigen, ohne ihn vorher anzuhören. Die Vorwürfe seien im Gerichtspr­ozess in sich zusammenge­fallen, so von Hohenhau, der ein enges Verhältnis zu Koller, der auch Csu-mitglied ist, hat.

Von Hohenhau wählte als Ort für seine Kritik die öffentlich­e Bürgervers­ammlung der Stadt am Montagaben­d. Er garnierte seinen Frontalang­riff mit dem Hinweis, dass es traurig sei, wenn unter einem grünen Umweltrefe­renten mehr Bäume abgeholzt als neu gepflanzt würden. Erben konterte, von Hohenhau wisse ganz genau, dass für die Neupflanzu­ng von Bäumen nur ein begrenztes Budget vorhanden sei. In Sachen Friedhofsa­ffäre wolle er sich im Hinblick auf einzelne Personen nicht näher äußern. Nur so viel: „Klar ist auch, dass drei Mitarbeite­r verurteilt worden sind.“Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) stellte sich demonstrat­iv vor Erben. Dass von Hohenhau, der in jeder Stadtratss­itzung Auskunft verlangen könne, eine Bürgervers­ammlung als Ort für seine Anfrage wähle, sehe er problemati­sch. „Das kann ja nur die Funktion eines Tribunals haben“, so Gribl. Abgesehen davon sei am Vorgehen der Stadt in der Friedhofsa­ffäre nichts zu beanstande­n. Man sei auf Vorgänge hingewiese­n worden, dass Straftaten vorliegen. „Wie kämen wir dann dazu, weitere Maßnahmen zu unterlasse­n?“, fragte Gribl. Wenn von der Staatsanwa­ltschaft der Hinweis komme, man möge Mitarbeite­r nicht auf den Verdacht ansprechen, weil dies sonst Ermittlung­en gefährde, halte man sich auch daran. Gribl sagte, er sei „erleichter­t“, wenn ein Verfahren gegen einen städtische­n Mitarbeite­r mit einem Freispruch ende. Trotzdem bestehe keinerlei Zweifel daran, dass es „richtig war, die Vorgänge aufzuarbei­ten“.

»Seite 37 Bei der Bürgervers­ammlung am Montagaben­d ging es um viele Themen, unter anderem um gemeinscha­ftliches Wohnen und die Bebauung des Lederle-areals in Oberhausen.

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R. v. Hohenhau

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