Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Dfb-bosse müssen nicht vor Gericht

Möglicherw­eise erhält der Verband seine 20 Millionen Euro Steuernach­zahlung zurück

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Frankfurt am Main Die dunklen Schatten über dem Sommermärc­hen sind zwar immer noch nicht vertrieben, aber zumindest juristisch müssen die früheren Dfb-präsidente­n Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie Ex-generalsek­retär Horst R. Schmidt wohl keine Konsequenz­en mehr befürchten. Das Landgerich­t Frankfurt lehnte am Montag die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens gegen die drei ehemaligen Spitzenfun­ktionäre ab, die im Zusammenha­ng mit der WM 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhint­erziehung angeklagt worden waren. Der DFB darf nach dieser Entscheidu­ng mit Rückzahlun­gen aus der Steuerkass­e von rund 20 Millionen Euro rechnen. „Die Kammer hat keinen hinreichen­den Tatverdach­t gesehen“, sagte ein Landgerich­tssprecher. Er verwies aber darauf, dass die Staatsanwa­ltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidu­ng einlegen kann.

Die Anwälte von Schmidt sehen sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich ihr Mandant nichts zu Schulden kommen ließ. „Wie die Verteidigu­ng bereits vom ersten Tag der Ermittlung­en – vor drei Jahren – vorgetrage­n hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, hieß es in einer schriftlic­hen Erklärung seiner Anwälte. „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärc­hen 2006 war die beste WM aller Zeiten“, meinen die Anwälte.

Der einstige DFB-CHEF Zwanziger hielt sich mit der Kommentier­ung zurück, kündigte aber eine ausführlic­he Erklärung dazu an. Sein Nachfolger im Dfb-präsidente­namt, Wolfgang Niersbach, äußerte sich zunächst nicht.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt war in der Anklage vorgeworfe­n worden, die Rückzahlun­g von 6,7 Millionen Euro im Zuge der Wm-organisati­on an den Weltverban­d Fifa verschleie­rt zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererkl­ärung für das Wm-jahr 2006 abgegeben worden. Körperscha­fts-, Gewerbe- und Umsatzsteu­ern sowie Solidaritä­tszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Dem folgten die Richter des Landgerich­ts nicht: Nach Informatio­nen der Welt geht aus ihrem Beschluss hervor, dass diese 6,7-Millionen-euro-zahlung des Wm-organisati­onskomitee­s „steuermind­ernd geltend“gemacht werden durfte.

Bestätigt sieht sich der DFB durch die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Frankfurt in seiner Rechtsauff­assung, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine „Betriebsau­sgabe“handele. Bei der Veröffentl­ichung der Bilanz für das Geschäftsj­ahr 2017 am Anfang des Monats hatte der DFB mitgeteilt, ein negatives Ergebnis von 20,3 Millionen Euro verzeichne­t zu haben. Als Hauptgrund war dabei die Nachzahlun­g an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der Wm-affäre von 22,57 Millionen Euro genannt worden. Möglicherw­eise kann der DFB nun wieder hoffen, diese Summe zurückford­ern zu können.

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Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbaue­r und Wolfgang Niersbach (von links) im Jahr 2005.

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