Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Eine Partynacht endet mit viel Ärger
Als ein junger Mann einer Frau ein Getränk anbot, schlugen deren Freund und zwei andere Männer auf ihn ein
Tiefe Schnittwunden, blaue Flecken, Beulen: „Ziemlich wild“habe das Gesicht eines heute 27-jährigen Geschädigten nach Worten von Richter Bernhard Kugler ausgesehen, der im März 2016 in einer Bar in der Maximilianstraße verprügelt worden war. Jetzt wurden die drei Täter vom Jugendgericht des Augsburger Amtsgerichtes zu Arrest, Haftstrafen und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt.
Es war laut Anklageschrift bereits nach 2 Uhr morgens, als es in der Nacht des 30. April 2016 in einem Club in der Augsburger Maximilianstraße turbulent wurde. Ein heute 21-jähriger Auszubildender habe da auf der Tanzfläche der Freundin eines 27-Jährigen aus dem Landkreis Aichach-friedberg einen Drink angeboten. Die Frau lehnt ab, ihr Freund schreitet ein – und prompt landet das Glas des 21-Jährigen in seinem Gesicht. Es wird handgreiflich, bei beiden Konkurrenten wird später ein Wert von rund 1,2 Promille Blutalkohol gemessen. Zwei Onkel des 21-Jährigen, die mitangeklagten 31- und 41-jährigen Männer, halten den 27-Jährigen fest, damit der 21-Jährige weiter auf ihn einschlagen kann. Die Prügel bringen ihn ins Klinikum; um die drei Gegner, allesamt kosovarische Staatsbürger, kümmert sich die Polizei.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht wird gleich nach der Personalienfeststellung in Grüppchen diskutiert. In verschiedenen Besetzungen und verschiedenen Ecken des Gerichtsgebäudes analysieren die drei Rechtsanwälte Barbara Geiger, David Herrmann und Christian Rauch mit ihren Mandanten sowie mit und ohne Staatsanwalt Christian Peikert, mit und ohne Nebenklagevertreter Wolfgang Fischer, was ihnen Richter Kugler auf den Weg gegeben hatte. Dann ist ein „Deal“, eine verfahrensvereinfachende Absprache, getroffen. Alle drei Angeklagten erhalten einen festen Strafrahmen zugesagt, falls sie ein Geständnis ablegen. Das tun sie über ihre Anwälte dann auch, weswegen Richter Kugler ein halbes Dutzend Zeugen wieder nach Hause schickt und sich nur die Krankengeschichte des geschädigten 27-jährigen Nebenklägers anhört.
Mit seinem Urteil bleibt Kugler schließlich in der Mitte der Forderungen aus den Plädoyers von Staatsanwalt Peikert, Nebenklagevertreter Fischer sowie den drei Verteidigern der Angeklagten. Zu je acht Monaten Haftstrafe wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, ausgesetzt zur Bewährung, werden die beiden 31und 41-jährigen Angeklagten verurteilt. Der 31-Jährige, ein Bauunternehmer aus München, muss zudem 2500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen, der 41-jährige Bauarbeiter aus Augsburg wird zur Zahlung von 500 Euro verurteilt.
Dass der 21-Jährige, obwohl er der Haupttäter war, mit der offensichtlich geringsten Strafe davonkommt, erklärt Richter Kugler mit dem Jugendstrafrecht, wo der Gesetzgeber die Devise „Erziehung vor Sanktion“vorsieht. Auf Antrag der Jugendgerichtshilfe hatte auch der Staatsanwalt für die Anwendung von Jugendstrafrecht beim Angeklagten plädiert. Richter Kugler verurteilte ihn zu zwei Wochen Jugendarrest, die der Auszubildende in einer der nächsten Ferienzeiten „absitzen“kann. Zudem muss er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Neben ihrem Geständnis hatte sich für die drei Angeklagten positiv ausgewirkt, dass sie bislang für die deutsche Justiz unbeschriebene Blätter sind und dass sie die Zahlung von Schmerzensgeld angeboten hatten. Und so bekam der 27-Jährige, den möglicherweise zwei Schnittwunden im Gesicht ein Leben lang an die Freinacht 2016 erinnern werden, noch im Gericht eine erste Rate von 1500 Euro Schmerzensgeld auf die Hand geblättert.