Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Der Achtstundentag wird hundert – wirklich?
Heute vor 100 Jahren einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf die tägliche Höchstarbeitsdauer. Obwohl die Grenze im Gesetz steht, ist sie heute wie damals umstritten. Warum dieser Arbeitstakt auch in Zukunft den Ton angeben wird
Berlin Auch wenn er Millionen Bundesbürger angeht, dürften nicht viele diesen Satz des Arbeitszeitgesetzes kennen: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“, steht dort seit 1994 als Paragraf drei geschrieben. Doch der Achtstundentag hat eine lange Geschichte: An diesem Donnerstag vor 100 Jahren einigten sich Unternehmer und Gewerkschaften auf diese Höchstarbeitszeit. Am 15. November 1918 unterzeichneten der Großindustrielle Hugo Stinnes und Gewerkschaftsführer Carl Legien die Vereinbarung.
Der Jahrestag fällt nicht zufällig dicht mit dem Ende des Ersten Weltkriegs zusammen: Aus Furcht, die Novemberrevolution könne zur Verstaatlichung von Zechen und Stahlwerken führen, erkannten die Unternehmer die Gewerkschaften als legitime Vertretung der Beschäftigten an. Sie stimmten Tarifverträgen zu und bekannten sich grundsätzlich zum Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich. Allerdings nur, wenn er auch in den anderen Industriestaaten Standard würde.
Das kam aber nicht. Zur Regel wurde die achtstündige Arbeitszeit in der Weimarer Republik doch nicht. Immer wieder flammte Streit auf. „Das Prinzip des Achtstundentags wurde in den folgenden Jahren zunehmend durchlöchert“, erklärt der Historiker Heinrich August Winkler. 1923 wurden durch staatliche Ausnahmeregelungen wieder die Zehnstundentage zugelassen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die Alliierten den Achtstundentag wieder ein. In den Fünfzigerjahren wurde in der Industrie in der Regel 48 Stunden in der Woche gearbeitet, verteilt auf sechs Tage. Unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“starteten die Gewerkschaften 1955 eine Kampagne für die Fünftagewoche mit 40 Stunden, die dann nach und nach in immer mehr Branchen eingeführt wurde.
Doch auch heute ist der Achtstundentag wieder umstritten. „Der starre Achtstundentag ist Relikt einer Arbeitszeitordnung aus dem vergangenen Jahrhundert“, kritisiert der Arbeitgeberverband. Mit ihm ließen sich die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt nicht bewältigen. Den Arbeitgebern ist vor allem die im Arbeitszeitgesetz festgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von elf zusammenhängenden Stunden ein Dorn im Auge. Diese Regelung sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Arbeitgeber und Beschäftigte müssten die Möglichkeit haben, die vereinbarte Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen. Dabei gehe es „nicht um Mehrarbeit, sondern um mehr Beweglichkeit“. Die unterstütze sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht durch die Digitalisierung „Chancen für mehr selbstbestimmtes Arbeiten, für mehr Familienzeit und weniger Stress“. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten müsse aber im Einklang mit dem Achtstundentag stehen, fordert Dgb-vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Schon heute stehe diese „extrem wichtige Grenze“für viele Beschäftigte nur auf dem Papier, weil sie deutlich länger arbeiten und auch in der Freizeit oft erreichbar sein müssten. Arbeitstage, die länger als acht Stunden dauern, sind keine seltene Ausnahme. Bei einer offiziellen Erhebung gab 2015 jeder dritte Arbeitnehmer an, einschließlich Pausen länger als neun Stunden bei der Arbeit zu sein. Zeitweise Überschreitungen des Achtstundentags lässt das Arbeitszeitgesetz zu, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden gearbeitet wird.
Ist der Achtstundentag also ein Auslaufmodell? Keineswegs, sagt der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch: „Der Achtstundentag ist so etwas wie die zweite Haut von uns allen und als Rhythmus in unserer Gesellschaft verankert“, betont der Duisburger Professor. Er sei zum internationalen Standard geworden, „der auch heute noch absolut dominant ist“. Auch flexible Arbeitszeiten würden entlang des Achtstundentages organisiert.
Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag über eine Öffnungsklausel „Experimentierräume“für Unternehmen schaffen. Auf Grundlage von Tarifverträgen soll in Betriebsvereinbarungen die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden können. Spd-arbeitsminister Hubertus Heil betont aber: „Der Achtstundentag muss die Regel bleiben.“
Arbeitgeber sprechen vom Relikt vergangener Zeiten