Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Auch Beamte können entlassen werden
Zum Leserbrief „Hoffen und bangen bis zur Pension ...“vom 19. November: Dem Leserbriefschreiber und seinen Behauptungen muss mit aller Deutlichkeit widersprochen werden, da diese absolut unzutreffend und falsch sind:
Bei der Stadt Augsburg erfolgt die Ausschreibung freier und zu besetzender Planstellen im Verwaltungsbereich in der Regel gleichberechtigt für beide Beschäftigtengruppen. Mit Ausnahme von Planstellen, die dem Funktionsvorbehalt unterliegen, können sich sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst darauf bewerben. Reine Funktionsvorbehaltsstellen kommen im Kommunalbereich eher seltener vor bzw. liegen hierfür keine Bewerbungen von Beamten vor, können auch Arbeitnehmer zum Zuge kommen.
Völlig unzutreffend und unqualifiziert ist die Unterstellung des Leserbriefschreibers, dass nur Tarifbeschäftigte entlassen werden könnten und Beamte davor geschützt seien. Das Bayerische Disziplinarrecht sieht die unterschiedlichsten Maßnahmen vor, darunter auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Fazit: Dem Leserbriefschreiber ging es nicht um seriöse Aufklärung, sondern allein darum, seiner Abneigung gegenüber den Beamten nachzukommen. Rüdiger I. Kluge, Vorsitzender des Kreisvorstandes der Fachgewerkschaft der kommunalen Beschäftigten