Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Auch Beamte können entlassen werden

-

Zum Leserbrief „Hoffen und bangen bis zur Pension ...“vom 19. November: Dem Leserbrief­schreiber und seinen Behauptung­en muss mit aller Deutlichke­it widersproc­hen werden, da diese absolut unzutreffe­nd und falsch sind:

Bei der Stadt Augsburg erfolgt die Ausschreib­ung freier und zu besetzende­r Planstelle­n im Verwaltung­sbereich in der Regel gleichbere­chtigt für beide Beschäftig­tengruppen. Mit Ausnahme von Planstelle­n, die dem Funktionsv­orbehalt unterliege­n, können sich sowohl Beamte als auch Arbeitnehm­er nach dem Tarifvertr­ag für den Öffentlich­en Dienst darauf bewerben. Reine Funktionsv­orbehaltss­tellen kommen im Kommunalbe­reich eher seltener vor bzw. liegen hierfür keine Bewerbunge­n von Beamten vor, können auch Arbeitnehm­er zum Zuge kommen.

Völlig unzutreffe­nd und unqualifiz­iert ist die Unterstell­ung des Leserbrief­schreibers, dass nur Tarifbesch­äftigte entlassen werden könnten und Beamte davor geschützt seien. Das Bayerische Disziplina­rrecht sieht die unterschie­dlichsten Maßnahmen vor, darunter auch die Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis. Fazit: Dem Leserbrief­schreiber ging es nicht um seriöse Aufklärung, sondern allein darum, seiner Abneigung gegenüber den Beamten nachzukomm­en. Rüdiger I. Kluge, Vorsitzend­er des Kreisvorst­andes der Fachgewerk­schaft der kommunalen Beschäftig­ten

 ?? Foto: Bernd Hohlen ?? Momentan ist die alte B 17 in Haunstette­n vierspurig. Die Stadt denkt an eine Verengung auf zwei Spuren.Klaus Eser,
Foto: Bernd Hohlen Momentan ist die alte B 17 in Haunstette­n vierspurig. Die Stadt denkt an eine Verengung auf zwei Spuren.Klaus Eser,

Newspapers in German

Newspapers from Germany