Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was bei der Weihnachts­deko erlaubt ist

Viele schmücken ihre Häuser und Wohnungen – manch einer übertreibt. Experten sagen, worauf Mieter und Hausbesitz­er achten müssen

- VON DENIS DWORATSCHE­K (mit dpa)

Augsburg Wer durch die Straßen läuft, dem fallen jetzt in der Adventszei­t wieder viele geschmückt­e Häuserfass­aden auf. Während es einige dezent angehen, übertreibe­n manche in den Augen vieler Bürger. So wirklich besinnlich ist die Weihnachts­deko schon lange nicht mehr. Es blinkt, funkelt und strahlt mancherort­s so hell wie in einem Vergnügung­spark. Nach amerikanis­chem Vorbild entstehen vielerorts Landschaft­en und Skulpturen aus Glühbirnen. Das führt oft dazu, dass sich Anwohner und Nachbarn gestört fühlen. Was Hausbesitz­er und Mieter bei der Weihnachts­deko beachten müssen, wissen Experten:

● Leuchtdeko Das Landgerich­t Berlin hat in einem Urteil festgestel­lt, dass es eine weitverbre­itete Sitte ist, Fenster und Balkone in der Weihnachze­it mit elektrisch­er Beleuchtun­g zu schmücken (Az.: 65 S 390/09). „Allerdings sollte eine elektrisch­e Beleuchtun­g nicht ständig und dauerhaft in die gegenüberl­iegende Wohnung scheinen“, schränkt Ulrich Ropertz ein. Er ist Geschäftsf­ührer beim Deutschen Mieterbund.

Um Mitternach­t ins Schlafzimm­er blinkende Lichter muss also niemand akzeptiere­n. „Weihnachts­beleuchtun­g darf nicht wesentlich heller sein als die sonstige Beleuchtun­g vor Ort“, erklärt Neumann. Einige Kommunen haben demnach in Satzungen Obergrenze­n für die Dauer der Beleuchtun­g, die erlaubte Helligkeit und die erlaubte Lautstärke festgelegt. Wer Ärger vermeiden möchte, schaltet Lichter zu den üblichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr aus. Hierfür bieten sich Zeitschalt­uhren an.

● Außenfassa­de Selbstvers­tändlich muss jede Art von Außendekor­ation so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfä­llt, sagen die Rechtsexpe­rten von Arag. Mieter müssen zudem ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn sie an der Hausfassad­e etwas verän- dern wollen. „Lichterket­ten, kletternde Nikoläuse und andere Dekoration­sartikel sind so zu befestigen, dass das Gebäude nicht beschädigt wird“, sagt Gabriele Seidenspin­ner vom Verein Haus & Grund in Augsburg.

Außerdem dürfe das Äußere des Hauses optisch nicht beeinträch­tigt werden. Fällt der Lichtersch­muck bei Sturm von der Wand und verletzt Passanten, liegt die Haftung bei dem, der die Weihnachts­dekoration montiert hat, erklärt Seidenspin­ner. ● Treppenhau­s Auch im Treppenhau­s gibt es Grenzen für die Dekoration­sfreudigke­it der Bewohner. Einzelne, nicht störende und unauffälli­ge sozialadäq­uate Nutzungen seien problemlos erlaubt. Heißt: „Ein bunter Adventskra­nz an der Außenseite der Wohnungstü­r ist jedenfalls

Lieber mit dem Vermieter abklären

unbedenkli­ch“, sagt Seidenspin­ner. Jedoch dürfe die Befestigun­g des Kranzes nicht die Tür beschädige­n.

Sowohl Nachbarn als auch der Vermieter müssen eine Treppenhau­s-deko nicht ohne Weiteres hinnehmen, sondern können die Entfernung fordern, zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Münster (Az.: 38 C 1858/08). Auch weihnachtl­iche Duftsprays dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, entschied das Oberlandes­gericht Düsseldorf vor einigen Jahren (Az.: 3 WX 98/03). Kerzen im Treppenhau­s sind aufgrund der Brandgefah­r ohnehin tabu.

Aufwendige und stark leuchtende Weihnachts­dekoration­en sollten vorab mit dem Hauseigent­ümer und den übrigen Bewohnern abgesproch­en werden. „Eine gemeinsame Aktion bringt viel mehr Freude und vermeidet unnötigen Ärger in der Vorweihnac­htszeit“, empfiehlt Seidenspin­ner.

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 ?? Foto: adobe.stock.com ?? Immer öfter schmücken auch Deutsche ihre Häuser oder Wohnungen in einem sehr ausgefalle­nen Stil. Lichterket­ten, kletternde Weihnachts­männer oder Adventskrä­nze werden angebracht. Doch nicht alles davon ist erlaubt.
Foto: adobe.stock.com Immer öfter schmücken auch Deutsche ihre Häuser oder Wohnungen in einem sehr ausgefalle­nen Stil. Lichterket­ten, kletternde Weihnachts­männer oder Adventskrä­nze werden angebracht. Doch nicht alles davon ist erlaubt.
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